Isolierte Vertretungsbescheinigung(en)

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Michi-11
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#1

04.01.2017, 13:24

Liebes Forum,

zuersteinmal wünsche ich Euch allen ein frohes und gesundes Jahr 2017 - mögen wir alle Klippen des GNotKG und des Lebens im Übrigen erfolgreich umschiffen...:)

Ich muss gerade eine (?) isolierte Vertretungsbescheinigung abrechnen: eine Gesellschaft benötigt eine Bescheinigung, dass sie zunächst von A in B umfirmiert und dann von B in C umfirmiert und ihren Sitz verlegt hat.

Eigentlich geht die Anzahl der Gebühren ja nach Anzahl der Registerblätter. Das wären in diesem Fall zwei Registerblätter, die eingesehen werden mussten: (i) die Umfirmierung am alten Sitz, die auf dem dortigen Registerblatt eingetragen wurde und (ii) die Umfirmierung, die gleichzeitig mit der Sitzverlegung am neuen Sitz auf dem dortigen Registerblatt eingetragen wurde. Man musste also zwei Registerblätter einsehen.

Klar, es sind nur kleine Gebühren. Ich fremdel allerdings ein wenig mit der Abrechnung von zwei Bescheinigungen aufgrund von zwei Registerblättern, weil es ein und dieselbe Gesellschaft ist.

Was meint Ihr?

Danke und viele Grüße
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