GmbH & Co. Kg Satzungsänderung

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großes-sternchen
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#1

19.05.2018, 21:08

Hallo meine Lieben,

Ich habe eine Satzungsänderung (Gegenstand des Unternehmens) einer GmbH & Co. KG vorbereitet und diese wurde auf Wunsch des Mandanten beurkundet.
Wie würdet ihr abrechnen?

Wirklich richtig viel habe ich dazu in der Literatur nicht gefunden.

Hier würde ich entweder den Regelwerte nach 5.000 € (105 abs. 5 Gnotkg) nehmen oder aber 1 % von 30.000 € (105 abs. 4 Gnotkg), wobei ich zu zweitem tendiere.

PS. Würdet ihr die Satzungsänderung beim HR einreichen? Der Vertrag kann ja auch privatschriftlich erfolgen und deshalb ist das nach meiner Meinung nicht erforderlich.

Bin mir etwas unsicher.

Viele liebe Grüße
und ich bedanke mich bereits jetzt für eurer Feedback.
Man löst keine Probleme, indem man sie auf Eis legt.

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Notariatsoldie
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#2

20.05.2018, 20:48

Hallo großes-sternchen,

bei der Satzungsänderung handelt es sich um einen Gesellschafterbeschluss, für den § 108 GNotKG Abs. 1 gilt. Es wird dort verwiesen auf § 105 Abs. 4 und 6. Somit gilt in Deinem Fall § 104 Abs. 4 Nr. 3 - Wert also 30 000 € (nicht 1 % von 30 000 €).

Da der Gegenstand des Unternehmens bei der GmbH & Co. KG nicht im Handelsregister eingetragen wird, ist nichts anzumelden und auch nichts dem Handelsregister einzureichen.

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#3

20.05.2018, 20:50

Vielen Dank für die prompte Antwort.
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