Geschätswert Dienstbarkeiten & Vormerkungen Solaranlage

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mwanton

#1

04.08.2017, 15:58

Hallo zusammen,

ich habe 2 Fragen hinsichtlich der Geschäftswertbemessung bei der Eintragung von bpD (Dachnutzung zum Betrieb einer Solaranlage):

1) Üblicherweise werden die Geschäftswerte für bpD gemäß GNotKG §52 ermittelt. Als Basis dazu wurde bei meinen bisherigen Projekten immer der jährliche Pachtzins oder das jährliche Dachnutzungsentgelt netto x Anzahl der Jahre genutzt. Bei der letzten Eintragung solcher Dienstbarkeiten (auflösend bedingt zu meinen Gunsten, aufschiebend bedingt zu Gunsten der mitfinanzierenden Bank) meint das Notariat und auch das AG, hier sei der Pachtzins netto zuzüglich Umsatzsteuer anzusetzen. Begründung: "Nach hiesiger Auffassung besteht kein Zweifel daran, dass die Umsatzsteuer zum Pachtzins hinzuaddiert werden muss." Ende der Begründung, kein Hinweis auf einen Paragraphen oder irgendeine Kommentierung etc. Ich kann dazu im Netz sonst nichts finden, hat jemand von Euch eine Idee dazu?

2) Bei meinem vorletzten Projekt mit ebenfalls 2 bpD, ebenfalls auflösend bedingt zu meinen Gunsten, aufschiebend bedingt zu Gunsten der mitfinanzierenden Bank, hat der seinerzeitige Notar den Wert der 2. bpD und auch der 2. Vormerkung mit jeweils dem halben Geschäftswert der 1. bpD und der 1. Vormerkung angegeben. Beim aktuellen Projekt sollen beide bpD und beide Vormerkungen den gleichen Wert haben. Auch dazu konnte ich im Netz nichts finden und die Frage an Euch.

Danke für Rückmeldungen.

Viele Grüße
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Soenny
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#2

04.08.2017, 17:57

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