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Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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StillesWasser
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#1

14.05.2014, 14:55

Hallöchen, an alle!

Ich habe hier eine spätere Anmeldung zum Registergericht.
Vorstand Eintritt,
Vorstand Austritt und
Satzungsänderung.

Ich komme mit dem § 105 Abs. 4 Nr. 3 GNotKG, der wohl entscheidend ist irgendwie nicht klar. Im Hinblick auf 111 Nr. 3 und 109 GNotKG

Wie versteht ihr das? Berechne ich jetzt 30.000,00 € insgesamt für den Ein- bzw. Austritt oder jeweils und dann noch 30.000,00 € für die Satzungsänderung?

Hat das einer nach GNotKG schon mal gehabt?

:thx schon einmal im Voraus! :huepf
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#2

14.05.2014, 16:02

Anmeldung des Ausscheidens eines Vorstandsmitglieds und Anmeldung eines neuen Vorstandsmitglieds wie auch die Satzungsänderung betreffen jeweils einen besonderen Gegenstand, § 111 Nr. 3 GNotKG.
Wert gem. § 105 Abs. 4 Nr. 4 GNotKG je 30.000,00 Euro x 3 = 90.000,00 Euro.
Martin Filzek
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#3

14.05.2014, 16:09

Wie auch für spätere HR.-Anmeldungen (vgl. erste BGH-Notarkosten-Entscheidung vom 21.11.2002 DNotZ 2003, 297) und Vereine (vgl. OLG Hamm JurBüro 2009, 435; Notarkasse München, Streifzug durch das GNotKG, 10. Aufl. 2013, Rn. 1048) dürfte auch bei den Genossenschaften für obige drei Vorgänge von jeweils verschiedenen Anmeldungen = 3 x 30.000 Euro auszugehen sein.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
StillesWasser
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#4

16.05.2014, 09:22

:thx für die schnelle Hilfe und Hilfe in Bezug auf Fundstellen.

Dieses Portal ist einfach genial!!! :huepf
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