Ehevertrag mit Erbverzicht

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hexe-petri
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#1

10.01.2018, 15:08

Hallo, ich soll hier einen Kostenentwurf für einen Ehevertrag erstellen.

mod. Reinvermögen Ehefrau 5.000,00 EUR
mod. Reinvermögen Ehemann 11.000,00 EUR

Vertragsvereinbarungen:
Ehevertrag
1.) Vereinbarung mod. Zugewinngemeinschaft
Alle Vermögenswerte, die jeder Ehegatte künftig aus seinem jeweiligen Familienstamm im Wege der Schenkung, der vorweggenommenen Erbfolge oder der Erbfolge während der Ehe erhält, werden vom Zugewinn ausgenommen.

2.) Versorgungsausgleich
a) Gesetzliche Regelung. jedoch beschränkt auf die beidseitig erworbenen Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenvers. sowie etwaigen betrieblichen Versorgungsanwartschaften.
b) Vom Versorgungsausgleich ausgenommen werden alle Verträge und Formen
privater Altersvorsorge, die die Ehegatten entweder schon zum Zeitpunkt der Ehe-
schließung eingebracht haben oder während ihrer zukünftigen Ehe jeder für sich
abschließen und aufbauen wird.

3.) Wechselseitiger Erb- und Pflichtteilsverzicht hinsichtlich der vom Zugewinn
ausgenommenen Schenkungen (siehe Ziff. 1.).
-Ansonsten hier KEINE letztwilligen Verfügungen!-

Für die Vereinbarung der mod. Zugewinngemeinschaft würde ich das gemeinsame
mod. Reinvermögen (§ 100 Abs. 1) ansetzen.
Für den Versorgungsausgleich 5.000,00 EUR (§ 36 III)

Frage: Wie ist der wechselseitige Erb- u. Pflichtteilsverzicht (s. Ziff. 3) zu bewerten?
Dieses Vermögen ist bis jetzt noch nicht vorhanden, wird aber beim Ehemann
höherwertig sein.

Gruß hexe-petri
larifari
Kennt alle Akten auswendig
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#2

10.01.2018, 16:12

Soll 1. wirklich die einzige Regelung bezgl. der mod. Zugewinngemeinschaft sein? Dann dürfte das so nicht reichen, siehe Streifzug, 12. Aufl. Rd. 598
2. Würde ich spontan auch so machen, hängt aber ein bißchen davon ab, ob und wie lange die beiden schon miteinander verheiratet sind und wie die übrige Altersvorsorge aussieht.
3. Siehe §§ 97 III, 102 IV und Streifzug Rd. 983.
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