Ehegattentestament ohne Wechselbezüglichkeit

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Carmen1965
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#1

28.12.2017, 15:09

Hallo,

wir haben auf Wunsch der Eheleute ein Urkunde erstellt, in der diese zunächst ihr gemeinschaftliches Testament aus 1980 widerrufen haben. Dann hat jeder der Eheleute eine eigene Verfügung von Todes wegen getroffen, also nicht den Klassiker (erst gegenseitig, dann Kinder), sondern jeder im Fall seines Todes gleich die Kinder. Ausdrücklich keine Wechselbezüglichkeit und von jedem jederzeit abänderbar. Alles in einer Urkunde.

Bekomme ich jetzt hier trotzdem die Gebühr nach KV 21100, oder doch nur die nach KV 21200? Ist vielleicht eine dumme Frage, aber je mehr ich darüber nachdenke, desto mehr Zweifel habe ich.

Liebe Grüße und einen guten Rutsch ins Neue Jahr
larifari
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#2

29.12.2017, 08:54

So dumm ist die Frage gar nicht...

Ich denke, dass es sich um ein gemeinschaftliches Testament handelt, weil es letztlich auf den Willen zur gemeinsamen Errichtung eines Testamentes ankommt, auch wenn jeder von ihnen eine eigene Verfügung trifft (was natürlich auch dann der Fall ist, wenn ein "klassisches" gemeinschaftliches Testament vorliegt, da sowieso nur jeder über seinen eigenen Nachlass verfügen kann), auf die Wechselbezüglichkeit kommt es insoweit nicht an (siehe auch Streifzug, 12. Aufl. Rd. 2940).

Zu berücksichtigen ist noch, dass bezüglich Widerruf und neuer Verfügung gem. § 109 II Nr. 2 derselbe Beurkungsgegenstand vorliegt.
Carmen1965
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#3

29.12.2017, 10:19

Vielen Dank; da habe ich gelesen und gelesen, aber offenbar auch überlesen... :thx
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