Beschränkt persönliche Dienstbarkeit - Photovoltaikanlage

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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Jaqueline
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#1

24.06.2015, 10:09

Hallo zusammen...

Wir habe hier den Entwurf einer Eintragungsbewilligung nebst -antrag gefertigt und die Unterschriften beglaubigt.

Herr Meier bestellt eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit (Errichtung, Betrieb und Unterhaltung einer Photovoltaikanlage) zugunsten von Herr Schulz.

Laufzeit 25 Jahre. Wenn nicht ein Jahr vor Vertragsende gekündigt wird, verlängert sich die Laufzeit um weitere zwei Jahre. Es wird ein Gestattungsentgelt in Höhe von einmalig 30.000,00 € gezahlt. Herr Schulz ist 48 Jahre alt. Rangrücktrittserklärung der Gläubigerin des Rechtes Abt. III lfd. Nr. 1 soll eingeholt werden.

Ich würde jetzt wie folgt abrechnen:

30.000,00 € : 25 Jahre = 1.200,00 € (Jahreswert)
1.200,00 € x 15 (gem. § 52 IV) = 18.000,00 €
Geschäftswert somit gem. §§ 119 I, 52 II und IV, 112 = 18.000,00 €
Gebühr gem. Nr. 24102 = 0,5
Gebühr gem. Nr. 22111 = 0,3

Was meint ihr?
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#2

25.06.2015, 14:56

Maßgeblich wird hier das zu zahlende Entgelt von 30.000 Euro sein, vgl. Streifzug, RdNr. 1455
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