Hallo alle zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich einer kostenrechtlichen Bewertung.
Beurkundet wurde ein Grundstückskaufvertrag mit einer Bauverpflichtung. Erworben hat ein Bauträger von der Stadt. Um die Bauverpflichtung nun bewerten zu können benötige ich doch gemäß § 50 Abs. 3 GNotKG die Herstellungskoten des Gebäudes. Oder sehe ich das falsch?
Für eure Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.
Grüße
Bauverflichtung im Kaufvertrag bewerten
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- Foren-Praktikant(in)
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- Registriert: 20.06.2018, 15:38
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Danke für die schnelle Antwort.
Auch dann, wenn die Wohnungen zum Verkauf erstellt werden?
Wir haben in einem ähnlichen Fall eine Zwischenverfügung erhalten, weil Sie die Herstellungskosten des Rohbaus benötigt haben.
Auch dann, wenn die Wohnungen zum Verkauf erstellt werden?
Wir haben in einem ähnlichen Fall eine Zwischenverfügung erhalten, weil Sie die Herstellungskosten des Rohbaus benötigt haben.