Bauverflichtung im Kaufvertrag bewerten

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Blume 123
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#1

20.06.2018, 15:46

Hallo alle zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich einer kostenrechtlichen Bewertung.

Beurkundet wurde ein Grundstückskaufvertrag mit einer Bauverpflichtung. Erworben hat ein Bauträger von der Stadt. Um die Bauverpflichtung nun bewerten zu können benötige ich doch gemäß § 50 Abs. 3 GNotKG die Herstellungskoten des Gebäudes. Oder sehe ich das falsch?

Für eure Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.

Grüße
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#2

20.06.2018, 15:58

Nur dann, wenn es sich um ein Gewerbegrundstück handelt, nicht bei Wohnbebauung. Dann sind 20% des Verkehrswerts des unbebauten Grundstücks maßgeblich,vgl. BGH V ZB 124/17.
Blume 123
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#3

20.06.2018, 16:01

Danke für die schnelle Antwort. :wink2

Auch dann, wenn die Wohnungen zum Verkauf erstellt werden?

Wir haben in einem ähnlichen Fall eine Zwischenverfügung erhalten, weil Sie die Herstellungskosten des Rohbaus benötigt haben.
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#4

20.06.2018, 16:02

Hast du die von mir zitierte BGH-Entscheidung gelesen? :kopfkratz Da steht alles drin!
Blume 123
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#5

20.06.2018, 16:04

Nein Sorry, in der Eile völlig übersehen.
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