Abrechnung Einlage von Geschäftsanteilen

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
Antworten
Maren98
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 11
Registriert: 22.11.2016, 16:22
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro

#1

04.08.2017, 08:47

Hallo zusammen, :wink2

ich mache zurzeit alleine die Urlaubsvertretung im Notariat und bin erst seit diesem Sommer ausgelernt, deshalb bin ich bei der Abrechnung überfordert. :sad:

Es handelt sich um einen Vertrag, in dem die Einlage von Geschäftsanteilen sowie der Wechsel von Gesellschaftern nebst Gesellschafterversammlung beurkundet wurde.

Welche Gebühren fallen nach welchem Wert an?

Ich hoffe mir kann jemand helfen.
Zuletzt geändert von Maren98 am 05.08.2017, 07:01, insgesamt 2-mal geändert.
Martin Filzek
Foreno-Inventar
Beiträge: 2199
Registriert: 30.05.2008, 16:23
Beruf: Fachbuchautor KostenO/GNotKG), freibeuflicher Dozent, früher Notariatsmitarbeiter bzw. -BV

#2

04.08.2017, 13:15

Maren98 hat geschrieben:Hallo zusammen, :wink2

ich mache zurzeit alleine die Urlaubsvertretung im Notariat und bin erst seit diesem Sommer ausgelernt, deshalb bin ich bei der Abrechnung überfordert. :sad:

Es handelt sich um einen Vertrag, in dem die Einlage von Geschäftsanteilen sowie der Wechsel von Gesellschaftern nebst Gesellschafterversammlung beurkundet wurde.

Welche Gebühren fallen nach welchem Wert an?

Ich hoffe mir kann jemand helfen.
Ein Urlaub der sonst zuständigen Kollegin oder Kollege dauert doch nicht so lange und so supereilig kann die Notarkostenberechnung zu verschicken doch nicht sein, dass du sie jetzt schon machen müsstest und dabei Fragen stellst, die so unbestimmt sind, dass ohne alle weiteren Detail-Angaben zur Urkunde dir aus der Nase zu ziehen hier im Forum und aus der Ferne mit den knappen Angaben nicht gut möglich wäre.
Welche Gebühren nach welchem Wert anfallen hängt davon ab
- was für eine Gesellschaft genau betroffen war (Rechtsform, z. B. ob OHG, KG oder GmbH usw.)
- wie hoch waren die oder die mehreren Einlagen, gab es ein Agio (Aufgeldzahlung)
- wie wurde der Wechsel von Gesellschaftern vollzogen, durch Verkauf und Abtretung von GmbH-Anteilen, durch Sonderrechtsnachfolge bei OHG- und KG-Anteilen?
- was war Inhalt der "Gesellschafterversammlung" für die als Beschluss neben rechtsgeschäftlichen Erklärungen immer gesonderte Werte festzustellen sind nach § 110 Nr
1 GNotKG, wobei der Wert sich nach §§ 108, 105 unter Beachtung von Mindestwerten richtet
(Aufzählung wahrscheinlich nicht abschließend, wurde z. B. bei GmbH neue Gesellschafterliste gefertigt und vom Notar bescheinigt? gab es eine HR.-Anmeldung mit welchem Inhalt?).

Eilige, dringende oder komplizierte Fälle können auch immer im Rahmen meines Angebots "Notarkosten-Dienst" nach Übersendung teilanonymisierter (Anfagsbuchstaben möglichst stehen lassen, damit man weiß, wer wem was geleistet und erklärt hat usw.) erledigt werden, wegen der mit der gründlichen Prüfung und Lektüre und Bearbeitung verbundenen Zeitaufwände grundsätzlich natürlich nur gegen geringes Entgelt, siehe http://www.filzek.de unter Notarkosten-Dienst.

Aber wenn du die notwendigen ergänzenden Angaben dir die Mühe machst hier einzustellen, finden sich vielleicht andere, die Langeweile und die entsprechenden Kenntnis haben (und sich gern für andere kostenlos aufopfern, also leicht masochistisch veranlagt sind oder gute Menschen wie ich), und versuchen dir hier weiter zu helfen und eurem Büro die Arbeit dann teilweise abzunehmen.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
Antworten