Verweisung

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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lucy1510
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#1

05.10.2010, 10:34

Hallöchen an Alle,

ich habe mich in einer Familiensache fies vertan und beim falschen örtlich zuständigen Gericht einen Antrag auf Ehescheidung eingereicht. Kostenvorschussrechnung ist der Mandantin auch schon zugegangen. Jetzt fiel mir auf, dass es das falsche Gericht ist.

Kann mir jemand sagen, ob durch eine Verweisung an das richtige Gericht Gerichtskosten entstehen?
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#2

05.10.2010, 16:58

Bei einem etwaigen Anwaltswechsel sicherlich. Die GK sind gleich.
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Adora Belle
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#3

05.10.2010, 17:44

Ich versteh Deine Antwort nicht, @13 :oops:

@lucy1510: Durch die Verweisung selbst entstehen keine Extrakosten. Weder Gericht noch sonstwie. Es könnten höchstens durch die andere Zuständigkeit weitere Kosten - wie z.b. Fahrtkosten - entstehen, mit denen vorher keiner gerechnet hat.
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#4

05.10.2010, 18:15

Was ist unverständlich? Ein etwaiger RA-Wechsel würde doch Mehrkosten verursachen. Man muss den RA ja nicht wechseln. Zur BRAGO-Zeit mit LG-Zulassungsbeschränkung war das doch täglich Brot. Heutzutage ist das natürlich anders. Mehr wollte ich gar nicht gesagt haben.
Aber irgendwie hast Du schon recht: Meine Antwort verwirrt mehr als dass sie nützt. Vergessen wir´s. :shock: :mrgreen: :huch
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#5

06.10.2010, 08:53

lucy1510 hat geschrieben: Kann mir jemand sagen, ob durch eine Verweisung an das richtige Gericht Gerichtskosten entstehen?
Wie Adora B.: Es entstehen keine zusätzlichen Gerichtskosten...
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lucy1510
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#6

06.10.2010, 09:16

Ah ja, vielen Dank. Dann bin ich ja schon etwas beruhigt. War ja mein Fehler :oops:

Ein Anwaltswechsel wird nicht stattfinden; Fahrtkosten werden wohl entstehen, aber das wäre ja auch so gewesen, wenn ich mich nicht vertan hätte.

:thx
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