Verweisung-mal wieder

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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PinkLady
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#1

30.03.2011, 15:54

Hallo liebe Leute,

ich brauche mal wieder Hilfe. Folgender Fall:

Wir haben Feststellungsklage LG erhoben über € 5.100,00. Das Landgericht erlässt nach Eingang der Klage SW-Beschluss mit € 2.600,00. Keine Stn voher. Beklagter angeblich nicht zu ermitteln, also haben wir Ema gemacht. Dann zugestellt, Verweisungsantrag beide Seiten und entsprechender Beschluss des Landgerichts, dass der RS an das AG verwiesen wird.

Vor dem AG wurde streitig verhandelt und für erledigt erklärt. Der Beklagte hat die Kosten zu tragen.

In meinem Kommentar steht, dass bei Verringerung des Gegenstandswertes dem RA die aus dem höheren Wert verdienten Gebühren verbleiben, in Zukunft jedoch nur die geringeren erwachsen.

Aber trifft das für diesen Fall auch zu? Wir haben eigentlich vor Änderung des Streitwertes nichts gemacht und danach lediglich die Ema und den Verweisungsantrag.

Was meint Ihr?
gkutes

#2

30.03.2011, 16:05

na ihr habt doch die Klage erhoben :lol:

wobei mE natürlich auch zu prüfen ist, warum die Ansichten zum SW so weit auseinanderliegen. Eine falsche Berechnung des SW rechtfertigt die Gebühren natürlich nicht.
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PinkLady
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#3

30.03.2011, 16:12

Wir haben unseren SW mit hoher Bedeutung begründet, das Gericht hat das natürlich nicht so gesehen. Wie auch immer, m. E. ist der 2.600 für ne Auskunftssache schon ok.

Also KfA aus den 2.600,00 oder?
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