Verrechnung der Gerichtskosten

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Adora Belle
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#11

11.01.2016, 15:02

Na doch, das Gericht fordert an, wenn noch Kosten fehlen, wie in dem Ausgangsfall oben. Wenn dagegen ein Vorschuss vorhanden ist, wird dieser verrechnet. In dem Fall muss die vorschießende Partei dann einen Ausgleichungsantrag stellen, um sich den Betrag von der Gegenseite wiederzuholen.
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#12

11.01.2016, 16:02

Dazu noch mal die ganz einfache Logik der Justiz: Was sie an Geld/Vorschuss eingenommen hat, gibt sie in der Regel nicht mehr her. Daher auch die Verrechnung eines Vorschusses. Die Vorschusszahlerseite muss also ihrem zuviel gezahlten Vorschuss hinterherlaufen und einen Ausgleichungsantrag stellen und mittels des KFB später u.U. vollstrecken. Ist bei der Gegenseite nix zu holen, darf man auch noch ein langes Gesicht machen. :roll:
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#13

20.04.2016, 01:35

§ 26 FamGKG gibt die Reihenfolge der Inanspruchnahme von mehreren Kostenschuldnern vor. Zunächst sind gem. Abs. 2 die Erstschuldner ( Entscheidungs- oder Übernahmeschuldner ) in Anspruch zu nehmen. Dieser Haftungsvorrang der Erstschuldner gilt jedoch nicht für bereits entrichtete Beträge, soweit noch eine weitere Haftungsgrundlage besteht ( hier: die Antragstellerhaftung gem. § 21 Abs. 1 FamGKG. ). Vorschüsse für die allgemeine Verfahrensgebühr werden daher grundsätzlich verrechnet, soweit nicht § 26 Abs. 3 oder ( seit 01.08.2013 ) Abs. 4 FamGKG entgegenstehen.
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#14

23.06.2016, 22:19

Hallo alle zusammen,

es tut mir leid, wenn ich ein altes und anscheinend abgeschlossenes Thema noch einmal aufgreife.

Wir reichen Klage ein. Es werden vom unseren M 3 voller Gk-Gebühren bezahlt, € 1533. Die Parteien einigen sich und schließen einen gerichtlichen Vergleich. Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben und GK aufgeteil. Wir haben eine Schlusskostenrechnung vom Gericht erhalten. Die GK-Gebühr ermäßigt sich auf 1, € 511. Jeder Parteianteil betregt €255,50. Den zu erstattenen Betrag an unser. M ist € 1.533 - 255,50 = €1.277,50. Aber wird noch mal den Anteilbetrag des Beklagten verrechnet und wir werden erst nur € 1.022 erhalten.
Der Beklagte lebt nicht in Deutschland.
Was kann ich gegen der 2. Verrechnung tun? Oder sollen wir einen bestimmten Antrag beim Gericht stellen?

Vielen Dank für eure Hilfe!!!
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#15

23.06.2016, 22:33

Das habe ich jetzt nicht ganz verstanden. :kopfkratz
Tatsache ist, dass vom Kläger eingezahlte überschüssige Gerichtskosten auf die Kostenschuld der Beklagtenseite verrechnet werden, wenn zulässig. Der Kläger hat dann im Rahmen der Kostenfestsetzung sich diese verrechneten Kosten gegen den Beklagten festsetzen zu lassen, damit er sie wiederbekommt (oder auch nicht... :roll: ). Was der Staat hat, gibt er grundsätzlich nicht wieder her. Ist der Beklagte pleite, hat der Kläger 136.
Hier scheint die Verrechnung zulässig zu sein, nur der weitere Überschuss wird aus der Landeskasse erstattet. Gegen die gesetzlich vorgesehene Verrechnung kann man sich nicht wehren. Lösung: Einen Kostenfestsetzungsbeschluss beantragen und hoffen, dass dieser vollstreckt werden kann.
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#16

23.06.2016, 22:56

Du meinst wir sollten ein KFA beim Gericht beantragen für die Festsetzung des GK-Anteilsbetrags des Beklagten i.H.v. € 255,50?
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#17

23.06.2016, 23:09

Ganz genau. Weiter oben hat Adora Belle das schon beschrieben.

Wenn ein Vergleich geschlossen worden ist und die Kosten sind gegeneinander aufgehoben, dann bedeutet das, jeder trägt seine außergerichtlichen Kosten allein und die Gerichtskosten werden geteilt. Von eurem Vorschuss wird eure Hälfte der Gerichtskosten und die Hälfte der Gegenseite einbehalten. Damit hat der Staat seine Gesamtkosten erhalten. Ihr braucht aber nur eine Hälfte zu zahlen, habt also die 2. Hälfte praktisch für die Gegenseite "verauslagt" durch die Verrechnung. Damit ihr diese 2. Hälfte wiederbekommt, stellt ihr bei Gericht einen "Antrag auf Gerichtskostenausgleichung" nebst Verzinsung. Dann erhaltet ihr über die 2. Hälfte einen Kostentitel (KFB) und mit dem könnt ihr dann ggf. vollstrecken.
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#18

24.06.2016, 00:06

gecheckt!!!

Danke für Eure Hilfe!!
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