Streitwertfestsetzung im Vergleichsbeschluss, OLG

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Kikki
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#1

09.08.2017, 09:32

Hallo,

nach eigener Recherche komme ich leider nicht weiter :kopfkratz , brauche dringend Eure Hilfe bei folgendem Fall (den ich anhand eines Beispiels beschreibe):

Klage über 500.000,00 € eingereicht, vorläufige Streitwertfestsetzung 500.000,00 €. Gerichtskostenvorschuss aus diesem Wert eingezahlt. Der Klage wurde stattgegeben, der Streitwert wurde bis zum 30.06.2014 auf 400.000,00 € und ab dem 01.07. auf 100.000,00 € festgesetzt. Daraufhin legt der Beklagte Berufung ein. Es wird ein Vergleich geschlossen. Im Vergleichsbeschluss ist festgehalten:

"Die Parteien gehen übereinstimmend von einem Gegenstands- und Streitwert in Höhe von 500.000,00 € bis zum 30.06.2014 aus. Sie bitten, den Streitwert entsprechend festzusetzen. Für die Zeit nach dem 01.07. verbleibt es für die 1. Instanz bei der gerichtlichen Streitwertfestsetzung in Höhe von 100.000,00 € und für die 2. Instanz bei der gerichtlichen Streitwertfestsetzung in Höhe von 250.000,00 €." Die Streitwerte wurden entsprechend festgesetzt.

Daraufhin haben wir einen KFA für die 1. Instanz gestellt und bekamen zunächst eine Abschlussrechnung des Gerichts. Erstmals wurden die Gerichtskosten aus dem Streitwert i.H.v. 400.000,00 € abgerechnet - wie vom LG festgesetzt -, dann aber wurde die Rechnung korrigiert und die Gerichtsgebühren aus 500.000,00 €, wie vom Berufungsgericht im Vergleichsbeschluss festgesetzt, abgerechnet.

Frage:
Ist es richtig, dass das Berufungsgericht auf Vorschlag der RAe den Streitwert i.H.v. 500.000,00 € bis zum... für die 1. Instanz im Vergleichsbeschluss festgesetzt, der nicht nur für die RA-Gebühren sondern auch für die Gerichtskosten bindend ist? Ich gehe davon aus, dass eine solche Streitwertfestsetzung vielmehr für die RA-Gebühren bindend ist, sodass die Gerichtskosten der 1. Instanz aus dem vom LG festgesetzten Streitwert i.H.v. 400.000,00 € abgerechnet werden? Oder irre ich mich?

Vielen Dank vorab!!!
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#2

09.08.2017, 10:28

Kikki hat geschrieben:Ist es richtig, dass das Berufungsgericht auf Vorschlag der RAe den Streitwert i.H.v. 500.000,00 € bis zum... für die 1. Instanz im Vergleichsbeschluss festgesetzt, der nicht nur für die RA-Gebühren sondern auch für die Gerichtskosten bindend ist?
ja, das ist richtig so.
Kikki hat geschrieben:Ich gehe davon aus, dass eine solche Streitwertfestsetzung vielmehr für die RA-Gebühren bindend ist, sodass die Gerichtskosten der 1. Instanz aus dem vom LG festgesetzten Streitwert i.H.v. 400.000,00 € abgerechnet werden? Oder irre ich mich?
ja, du irrst. Ein gerichtlicher Streitwertbeschluss ist sowohl für das Gericht als auch für die RAe bindend.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Kikki
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#3

10.08.2017, 10:24

Danke für Deine schnelle Reaktion! :wink1
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