Hallo,
ich steht grad völlig auf dem Schlauch, wir haben eine Sache, wo ständig die Klage von der Gegenseite erhöht und teilweise zurückgenommen wurde. Ein Streitwertbeschluss gibt es auch.
Jetzt hab ich die Gerichtskostenabrechnung bekommen und die nehmen für die Berechnung der GK einen viel höheren Streitwert, als sie festgesetzt haben.
Ist die Streitwertfestsetzung nicht auch für die GK bindend?
Viele Grüße
Streitwertfestsetzung für GK bindend
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zur Vereinfachung nehm ich jetzt mal runde beträge:
also
MB war über (Schadenersatz) 50.000 €
Anspruchsbegründung über 50.000 €
teilw.Klagerücknahme 20.000 €
Klageerhöhung 10.000 €
"Klageerhöhung" zu den zwischenzeitlich anhängigen 40.000 € wollen sie jetzt noch Provisionsansprüche die noch nicht eingeklagt waren über 5.000 €.
Vergleich wurde geschlossen über SchE + Provisionsansprüche, Streitwertbeschluss über (VG) 50.000 € und zuletzt (für TG + EG) 45.000 €
So das Gericht rechnet jetzt eine
1,0 GK aus Gesamt: € 65.000 (urspr. MB 50.000 € + Klageerhöhung 10.000 € + Klageerhöhung Provision 5.000 €)
Muss das Gericht nicht seine GK auch aus den 50.000 nehmen?
also
MB war über (Schadenersatz) 50.000 €
Anspruchsbegründung über 50.000 €
teilw.Klagerücknahme 20.000 €
Klageerhöhung 10.000 €
"Klageerhöhung" zu den zwischenzeitlich anhängigen 40.000 € wollen sie jetzt noch Provisionsansprüche die noch nicht eingeklagt waren über 5.000 €.
Vergleich wurde geschlossen über SchE + Provisionsansprüche, Streitwertbeschluss über (VG) 50.000 € und zuletzt (für TG + EG) 45.000 €
So das Gericht rechnet jetzt eine
1,0 GK aus Gesamt: € 65.000 (urspr. MB 50.000 € + Klageerhöhung 10.000 € + Klageerhöhung Provision 5.000 €)
Muss das Gericht nicht seine GK auch aus den 50.000 nehmen?
kommt wohl auch drauf an, wann die Streitwertfestsetzung gemacht wurde...
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You want credit, I not give ...... you get mad.
I give credit, you not pay ......... I get mad.
......... better you get mad!!
An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
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ja und wie sieht die streitwertfestsetzung aus???
Der Streitwert für deine VG ist doch dann auch 65.000
Der Streitwert für deine VG ist doch dann auch 65.000
- rit-sch
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Ich halte die Berechnung der Gerichtskasse für richtig. Für die Gerichtskosten sind die anhängig gemachten Werte maßgebend, unabhängig von der dazwischen erfolgten Klagerücknahme.
Liebe Grüße
Rita
Sie können nie so krumm denken, wie es kommen kann, sagte mein Bürovorsteher während meiner Ausbildung immer. Er hatte recht.
Rita
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Streitwertbeschluss über 50.000 € und zuletzt 45.000 €
dann ist doch aber mein Streitwerbeschluss falsch oder?
Ich dachte immer, dass bei Klageerhöhungen und Rücknahmen immer der am höchsten anhängige Betrag für die RA-Kosten zu nehmen sind.
habt ihr irgendeine gesetzliche Bestimmung dazu?
dann ist doch aber mein Streitwerbeschluss falsch oder?
Ich dachte immer, dass bei Klageerhöhungen und Rücknahmen immer der am höchsten anhängige Betrag für die RA-Kosten zu nehmen sind.
habt ihr irgendeine gesetzliche Bestimmung dazu?
- rit-sch
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Das hatte ich zunächst auch angenommen, aber nach reiflicher Überlegung dazu gekommen, dass die Streitwertfestsetzung richtig sein müßte. Maßgebend ist für den Streitwert für die Verfahrensgebühr der "höchste im Streit befindliche" Wert.
Da waren zunächst 50.000,00 € im Streit. Dann kam die Klagerücknahme, da waren es nur noch 30.000,00 €. Nach den beiden Klageerhöhungen danach waren 45.000,00 € im Streit. Da die Klageerhöhungen nach der Klagerücknahme erfolgten, waren sie nicht zusammen mit den 50.000,00 € im Streit.
Richtig ist also hier, dass der höchste im Streit befindliche Wert tatsächlich der ursprüngliche Wert von 50.000,00 € war.
Ich hoffe, ich habe das einigermaßen verständlich rüberbringen können.
Ich denke, das Problem liegt hier in der Differenz zwischen "anhängig gemacht" und "im Streit befindlich".
Da waren zunächst 50.000,00 € im Streit. Dann kam die Klagerücknahme, da waren es nur noch 30.000,00 €. Nach den beiden Klageerhöhungen danach waren 45.000,00 € im Streit. Da die Klageerhöhungen nach der Klagerücknahme erfolgten, waren sie nicht zusammen mit den 50.000,00 € im Streit.
Richtig ist also hier, dass der höchste im Streit befindliche Wert tatsächlich der ursprüngliche Wert von 50.000,00 € war.
Ich hoffe, ich habe das einigermaßen verständlich rüberbringen können.
Ich denke, das Problem liegt hier in der Differenz zwischen "anhängig gemacht" und "im Streit befindlich".
Liebe Grüße
Rita
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Ich hab grad mit der Kostenbeamtin vom Gericht gesprochen, die meinte, dass seit 1994 keine Klagenrücknahmen mehr berücksichtigt werden müssen, wie das jetzt aber für die RA-Kosten aussieht, weiß sie nicht. Sie konnt mir aber auch nicht sagen, wo das steht...
Ich find einfach keine gesetzliche Bestimmung dazu.
Ich find einfach keine gesetzliche Bestimmung dazu.