Rückerstattung zuviel gezahlter Gerichtskosten

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Supersekretärin
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#1

06.12.2007, 16:27

Hallöchen, ich hab da mal ein Problem...

Wir haben Klage eingereicht und gleichzeitig den Gerichtskostenvorschuss geleistet. Im Termin haben wir die Klage dann allerding zurück genommen und müssen natürlich nun die Kosten tragen :|

Aber der Streitwert wurde vom Gericht herab gesetzt und somit die Kosten geringer. Wie bekomme ich nun vom Gericht die zuviel gezahlten Gerichtskosten zurück? Überweisen die das von selber oder muss ich da ein Anschreiben machen?

Hatte das bis jetzt noch nicht, aber ihr könnt mir da bestimmt helfen?!
StineP

#2

06.12.2007, 16:28

Antrag ans Gericht:

Wird beantragt, die nicht verbrauchten Gerichtskosten zurückzuerstatten.
Janin

#3

06.12.2007, 16:28

ihr bekommt zuviel gezahlte gerichtskosten vom gericht bzw. der justizkasse automatisch zurückerstattet. spätestens, wenn gegenseite kostenfestsetzung beantragt.
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mini-me
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#4

06.12.2007, 16:28

Kommen von alleine, stell eine Antrag, dann geht es schneller.

m-m
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Ciara
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#5

06.12.2007, 16:29

Jep, bei uns kamen die auch automatisch. Auch ohne Antrag.
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#6

06.12.2007, 16:29

Eigentlich sollte der Überschuss nach Abrechnung automatisch kommen, aber es schadet nichts, dem Gericht mitzuteilen, dass man Geldempfangsvollmacht hat und der Überschuss auf das Konto xy überwiesen werden soll.
~ Grüßle ~
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#7

06.12.2007, 16:37

:zustimm

Man macht halt immer wieder die Erfahrung, dass es mit Antrag doch etwas schneller geht - z.B. das AG Köln braucht derzeit schon einige Monate für Rückerstattungen. Wenn man allerdings den Antrag stellt und regelmäß denen auf die Nerven geht, klappt das wunderbar innerhalb kurzer Zeit.
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#8

06.12.2007, 16:42

Ja habt Recht, bevor ich warte, dass was passiert, werd ich lieber einen Antrag stellen. Danke euch :daumen
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#9

12.04.2017, 11:46

Hallo zusammen,

ich muss dieses Thema einmal aufgreifen, da ich dies ewig nicht hatte.

Folgendes:

Wir haben einen Mahnbescheid über eine GmbH gemacht gehabt. Streitwert war seinerzeit 38.684,90 €. Der Schuldner legte dagegen einen Teilwiderspruch über 2.769,70 € ein. Das Landgericht hatte uns dann eine Kostenrechnung über einen Streitwert von 1.428,00 € abzüglich der Kosten aus dem Mahnbescheid von 238,00 € geschickt, also sollten wir noch 1.190,00 € überweisen, was wir auch taten. Die Sache wurde dann an das Amtsgericht abgegeben. Dann hätte die Gebühr ja auf die 2.769,70 € berechnet werden müssen abzüglich der 238,00 €, oder liege ich da falsch? Ich weiß jetzt nicht so genau, was ich vom Gericht zurückfordern kann. Ich habe ehrlich grad keine Ahnung, wie ich das rechnen muss. Oder reicht es, wenn ich schreibe, dass ich die zu viel gezahlten Gerichtskosten zurückfordere, da der Streitwert aufgrund des Teilwiderspruchs sich auf 2.769,70 € reduziert hat.

Zu allem Überfluss läuft jetzt auch gegen diese GmbH ein Insolvenzverfahren. Ich habe die Gerichtskosten allerdings mit angemeldet.

Kann mir bitte jemand helfen :wink1

:thx
Liebe Grüße

Sylvia

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#10

12.04.2017, 11:59

Hallo,
ich würde einfach an das Gericht schreiben, dass um Übersendung der GK-Endabrechnung gebeten wird und diese dann überprüfen.
Wie ist denn das Verfahren vor dem Amtsgericht ausgegangen?
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