Rückerstattung zuviel gezahlter Gerichtskosten

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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#11

12.04.2017, 12:03

Wegen der Insolvenz wurde es gem. § 240 ZPO unterbrochen. Oder muss ich deswegen zwangsläufig warten mit der Gebührenrückforderung?
Liebe Grüße

Sylvia

173



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katinka0508
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#12

12.04.2017, 14:52

Dann wirst du auch keine GK-Erstattung erhalten, da es diese erst bei Beendigung gibt.

Bei einer Klagerücknahme würdest du die GK zurück erhalten. Fraglich, ob das sinnvoll ist.
GVZ-Schickerin
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#13

13.04.2017, 08:08

Gut, danke, dann warte ich natürlich noch ab.
Liebe Grüße

Sylvia

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