Rückerstattung von Gerichtskosten

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
Antworten
Benutzeravatar
blackcat
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 865
Registriert: 23.10.2006, 16:05
Wohnort: Niedersachsen

#1

01.04.2008, 13:02

Nachdem der Schuldner Widerspruch gegen den MB eingereicht hat, ging das Verfahren ins streitige Verfahren über.

Es kam zu keiner mündlichen Verhandlung, da das schriftliche Verfahren angeordnet wurde.

Nun ist Urteil zu unseren Gunsten ergangen und ich möchte die Kosten festsetzen lassen.

Bekomme ich Gerichtskosten vom AG zurück erstattet, da keine mündliche Verhandlung statt gefunden hat, oder sind sämtliche Gerichtskosten aufgebraucht?

Konnte das leider so schnell nicht finden...
Gast

#2

01.04.2008, 13:04

kann ich Dir leider auch nicht genau sagen.

Wir geben im KfA erstmal alle gezahlten Gerichtskosten an und wenn noch etwas erstattet wird, wird das vom Gericht in der Festsetzung entsprechend berücksichtigt.

Aber eigentlich dürften keine Gerichtskosten mehr übrig sein.
Benutzeravatar
Smilie
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5742
Registriert: 18.10.2007, 15:05
Kontaktdaten:

#3

01.04.2008, 13:06

Daduch, dass das Gericht durch Urteil entschieden hat, sind alle 3 Gereichtsgebühren verbraucht worden und es wird nichts erstattet (es sei denn, Ihr habt zuviel eingezahlt).
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
JonesJess
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1058
Registriert: 08.06.2007, 17:22
Beruf: Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte
Software: Andere
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

#5

01.04.2008, 13:16

:zustimm
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
Benutzeravatar
blackcat
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 865
Registriert: 23.10.2006, 16:05
Wohnort: Niedersachsen

#6

01.04.2008, 13:20

Danke, das wollte ich wissen!
Ich wusste nur nicht, ob das auch etwas mit der mündlichen Verhandlung zu tun hat.

:thx
Benutzeravatar
Smilie
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5742
Registriert: 18.10.2007, 15:05
Kontaktdaten:

#7

01.04.2008, 14:05

Ne nicht wirklich. Kommt immer drauf an, ob es ein Urteil gab oder nicht - Mehrarbeit des Gerichts wegen Entscheidung über die Kostentragung :-)
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Antworten