Rechtsmittel gegen abgeholfene Beschwerde gegen Beschluss

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Summerof77
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#1

08.02.2011, 09:52

Hallo Leute! Haben hier eine ganz vertrackte Sache:

In einem selbständigen Beweisverfahren erging ein Gutachten. Unser Mandant als Antragsteller hat sich dazu entschieden, keine Klage zu erheben. Das haben wir am 1.2.2010 mitgeteilt. Das Gericht hat am 05.03.2010 einen Streitwertbeschluss übersandt. Der Wert wurde auf 7.000,00 € festgesetzt. Es war keine vorläufige Festsetzung.

Im Oktober 2010 hat dann der Antragsgegner beantragt, uns die Kosten aufzuerlegen bzw. Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt. Meiner Meinung nach verspätet, da ja das Verfahren spätestens mit der Übersendung des Beschlusses beendet war und die 6 Monate also Ende September verstrichten waren. Seine Begründung der Beschwerde fußt auch auf der Behauptung, er hätte den Beschluss vom 05.03. nie erhalten. Meiner Meinung nach hätte er dann nicht Beschwerde einlegen müssen, sondern Wiedereinsetzung.

Dummerweise hat jetzt der Richter der Beschwerde abgeholfen und meint, die Frist war nicht verstrichen, weil die Festsetzung nicht bindend war. Außerdem hat das Gericht den Wert jetzt auf 21.000,00 € festgesetzt, da der Wert von 7.000,00 falsch sei.

So...was mache ich jetzt? Lege ich jetzt wiederum Beschwerde ein? Und ist das dann auch eine nach 63, 68 GKG? Hilfe!!

Danke schonmal !

Summer
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Summerof77
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#2

08.02.2011, 11:04

Nach langer Recherche finde ich keine andere Lösung als eine Beschwerde. Hier liegt ein Beschluss vor, also muß es doch eine Beschwerde sein, oder?
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Summerof77
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#3

09.02.2011, 09:46

Hat denn niemand eine Idee? Zumindest eine Orientierung?
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icerose
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#4

09.02.2011, 13:32

Du kannst ja Fragen stellen!!!
Helfen kann ich nicht, aber vielleicht nutzt mein Gedanke etwas: Hat sich schon ein Richter mit der Sache befasst oder bisher "nur" ein Rechtspfleger? So es bisher nur vom Rechtspfleger kommt, leg ruhig Beschwerde ein.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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#5

18.02.2011, 09:10

Nein, der erstinstanzliche Richter hat entschieden, also der Beschwerde der Gegenseite stattgegeben. Mein Chef meint, daß gegen diesen Beschluss nunmehr nur die Rechtsbeschwerde möglich wäre. Das kann aber meiner Meinung erst recht nicht sein, da wir hier ja keine landgerichtliche Entscheidung vorliegen haben. Ich bin verzweifelt, heute ist Fristablauf und ich sitz ganz allein davor *heul*.
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