Nr. 7504 VV GK f. erfolglose Beschwerde gg. ablehnenden PKHB

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Betti78
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#1

05.08.2010, 18:09

Moin, moin, an Alle die jetzt noch arbeiten :D

Soll mal so eben kurz vorm Urlaub prüfen, welche Kosten bei erfolgloser Beschwerde gegen einen ablehnenden PKH-Beschluss im Sozialgerichtsverfahren (Einstweiliger Rechtsschutz) entstehen.

RA-Gebühren sollten m. E. 3501 VV RVG nebst Auslagen etc. anfallen.
Richtig?

Nun aber zu den Gerichtskosten:
Seht ihr es auch so, dass GK gem. Nr. 7504 KV GKG anfallen?

Danke schon einmal im Voraus.
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Liesel
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#2

06.08.2010, 09:24

Gehe mal davon aus, daß es sich hier um einen Rechsstreit gegen einen Sozialträger (ARGE o. ä.) handelt. Diese Verfahren sind gerichtskostenfrei - § 183 SGG.
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#3

06.08.2010, 14:11

Es handelt sich um eine KK. Also keine GK. Ich

:thx

Dir Liesel.

Schönes Wochenende,
Betti78
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#4

06.08.2010, 14:26

Dankeschön, wünsche ich dir auch.
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