Nach welchem Streitwert die GK?

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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lovemausi1994
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#1

02.01.2015, 13:27

Hallöchen,

meine Anwältin hat mich gerade wegen folgendem Sachverhalt angesprochen, ich kann ihr aber leider auch nicht wirklich weiter helfen. Vielleicht wisst Ihr ja, was richtig ist.

Wir haben einen Mahnbescheid beantragt über ca. 7.000,00 €. Der Gegner hat Widerspruch eingelegt und wir wollen jetzt Abgabeantrag stellen. Allerdings ist jetzt bei der Vorbereitung des Antrags aufgefallen, dass wir eigentlich nur eine Forderung in Höhe von ca. 4.000,00 € haben.

Nach welchem Streitwert berechnen sich denn jetzt die GK für den Abgabeantrag?

Bei uns ist es üblich, dass die GK zeitgleich mit der Stellung des Abgabeantrags / der Klage an die LJK überwiesen werden, daher jetzt die Frage.

Vielleicht kann mir hier jemand helfen, ich sage auf jeden Fall schon mal :thx
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#2

02.01.2015, 13:45

Naja, wenn ihr den Abgabeantrag an das zuständige Streitgericht stellt, müsst ihr ja auch richtig stellen, dass entgegen den Angaben im MB lediglich 4.000,00 € offen sind. Streitig sind also nur 4.000,00 €, mit denen sich das Gericht befassen muss, also dürften sich die Gerichtskosten auch nur aus diesem Betrag berechnen.

Waren denn vor der Beantragung des Mahnbescheides auch schon nur die 4.000,00 € offen?
gkutes

#3

02.01.2015, 13:46

2,5 aus 4000 dann, wenn es das ist, was ihr jetzt noch geltend macht
lovemausi1994
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#4

02.01.2015, 13:49

jennjenn87 hat geschrieben:Waren denn vor der Beantragung des Mahnbescheides auch schon nur die 4.000,00 € offen?
Puh da bräuchte ich jetzt die Akte dazu... das weiß ich jetzt nicht...

Aber ich werde meiner Anwältin sagen, dass wir am besten im SS darlegen, wieso wir aus 4.000 GK zahlen und nicht aus 7.000... Das müsste ja dann passen oder?
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#5

02.01.2015, 14:21

Jupp, ihr müsstet ja dann vermutlich eh darlegen, warum die geltend gemachte Summe nun weniger ist, als die ursprünglich mit dem MB beantragte. Bevor die GGS sich das als Munition nimmt ^_^
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#6

02.01.2015, 16:39

Das klingt irgendwie nach: In der Anspruchsbegründung werden nur noch 4.000,00 € geltend gemacht. Wegen des Mehrbetrags wird die Klage zurückgenommen. Das riecht dann wieder nach einer Kostenquotelung. :roll:
Prüfe die Akte auf jeden Fall noch einmal genau.
~ Grüßle ~
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