Kostengünstigste Variante für Beklagte

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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mond
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#1

29.03.2016, 16:20

Hallo Ihr Lieben,

ich bräuchte mal ganz dringend Eure Hilfe.

Folgender Sachverhalt:

Gegen unseren Mandanten wird geklagt. Die Klage wurde am 17.02.2016 geschrieben und ist am 23.02.2016 bei Gericht und am 10.03.2016 an unseren Mandanten (Beklagten) zugegangen. Die Klageforderung wurde von dem beklagten am 29.02.2016 bereits gezahlt.

Jetzt meine Frage.

Wie kommt unser Mandant (Beklagter) am kostengünstigsten aus der Sache heraus.

Erledigungserklärung
Versäumnisurteil
Anerkenntnis

Vielen Dank im Voraus
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Anahid
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#2

29.03.2016, 16:45

Diese Frage solltest Du Dir aber eigentlich selbst beantworten können. Überleg doch nur mal welche Gebühren jeweils anfallen und welche Gerichtskosten. Da hängt nämlich auch das Problem.

Die günstigste Variante ist immer die Erledigung. Allerdings kann Dein Mandant als Beklagter nicht für erledigt erklären. Er kann sich also lediglich gegenüber dem Gericht einlassen und mitteilen, dass er die Forderung bereits am 29.02.2016 gezahlt hat und er insoweit davon ausgeht, dass der Rechtsstreit von Seiten des Klägers für erledigt erklärt wird.

Einer solchen Erledigterklärung kann er sich dann bereits jetzt anschließen und beantragen, die Kosten ihm (dem Beklagten) aufzuerlegen.

Vor allem das ist wichtig, dass er selbst beantragt, dass ihm die Kosten auferlegt werden, da sonst keine Reduzierung auf eine 1,0 Gebühr bei den Gerichtskosten erfolgt.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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