Kosten werden gegeneinander aufgehoben

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
Antworten
Zazou1

#1

11.07.2011, 11:55

Wenn im Urteil steht, dass die Kosten gegeneinander aufgehoben werden, dann trägt doch jeder seine Kosten selbst und demnach muss man auch keine KFA bzw. KAA machen. In dem Fall hat aber die Gegenseite einen KAA über die Gerichtskosten gemacht und wir sind aufgefordert worden einen KAA über unsere Kosten zu machen.

Verstehe ich nicht...

Kann mir jemand helfen? Muss ich jetzt einen KAA nur über die Gerichtskosten machen?
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#2

11.07.2011, 12:05

Kostenaufhebung :arrow: RA-Kosten trägt jeder selbst und GK hälftig.

Wenn die Gegenseite GK-Vorschuß eingezahlt hat, muß der Ausgleich beantragt werden. Solltet ihr ebenfalls GK eingezahlt haben, dann melde diese ebenfalls zum Ausgleich an.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14391
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#3

11.07.2011, 12:05

Wenn Ihr keine GK gezahlt hab, gibt es auf Eurer Seite auch nichts einzureichen. Kostenaufhebung bedeutet - jede Partei zahlt ihre Auslagen selbst sowie die Hälfte der Gerichtskosten. Derjenige, der den Vorschuß auf die GK gezahlt hat, möchte natürlich die Hälfte vom anderen zurückbekommen.
Antworten