Kopiekosten im Rahmen der Festsetzung beanstandet !!!

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Hawin-84
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#1

17.01.2013, 17:13

Hallo liebe Leute,

ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

Ich habe einen KFA gemacht und Kopiekosten in Ansatz gebracht. Wir hatten 7 Beklagte, die von einem Anwalt vertreten wurden. Gegen einen der Beklagten haben wir die Klage zurückgenommen, so dass wir seine Kosten zu tragen haben.

Jetzt meckert die Gegenseite, dass die Kopiekosten der Höhe nach nicht nachvollziehbar und nachgewiesen sind und dass diese gegen den obsiegenden Beklagten nicht festzusetzen sind.

Ich habe natürlich alle unsere Kopiekosten angesetzt. Muss ich jetzt gegenüber dem Gericht ganz klar darlegen, wann welche Kopien entstanden sind? Wie kann ich hier am Einfachsten verfahren?

Danke schon jetzt für Eure Antworten.
sansibar
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#2

18.01.2013, 08:17

Ich denke schon, dass du nachweisen musst, wenn gemeckert wird. Hatte ich auch schon. Also entweder die Kopien an´s Gericht schicken oder eine Aufstellung, was wann für wen entstanden ist.
Grüße - sansibar
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Hawin-84
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#3

18.01.2013, 10:48

:thx
sansibar
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#4

18.01.2013, 10:51

Aber gern doch
Grüße - sansibar
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