KFB - Berufung HILFE!

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
Ali71
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#1

06.08.2010, 15:44

Brauch mal wieder ganz schnelle Hilfe bitte:

Berufungsverfahren läuft. Die Gegenseite beantragt die Kostenfestsetzung für die I. Instanz. BEANTRAGE ich, dass Kostenfestsetzungsverfahren bis zur Entscheidung in der II. Instanz ruhen zu lassen, oder REGE ich das AN? Wo kann ich das bitte nachgucken (meine RAin möchte mögichst immer das Gesetz dazu wissen ...)

DANKE :thx schon mal im Voraus!
Ali
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jenniver
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#2

06.08.2010, 15:49

Eigentlich fragt das Gericht an, ob das KFV solange ruhen kann bis die II. Instanz abgeschlossen ist. Du solltest dir allerdings überlegen, ob das klug ist das KFV ruhen zu lassen. Sollte der Mandant die Kosten doch für die erste Instanz zahlen, laufen die Zinsen ab Eingang des KFA bei Gericht. Je nach dem wie langen die Berufung dauert und wie hoch die Kosten der I. Instanz sind, kann dann ganz schön was zusammen kommen.
Ali71
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#3

06.08.2010, 15:51

ja ich weiß, aber das Berufungsverfahren ist schon relativ weit fortgeschritten und ich denke, dass in der nächsten Zeit mit einer Entscheidung zu rechnen ist...
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Bino
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#4

06.08.2010, 18:00

Du solltest dir allerdings überlegen, ob das klug ist das KFV ruhen zu lassen. Sollte der Mandant die Kosten doch für die erste Instanz zahlen, laufen die Zinsen ab Eingang des KFA bei Gericht
Naja, aber wenn der Prozess für den Mandanten jetzt gewonnen wird und der Gegner ihm die Kosten zwar erstatten muss, aber der Gegner dann pleite ist und das vom Mandanten gezahlte Geld nicht mehr zurückzahlen kann? Ich würde mir das überlegen.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
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lass es mich tun - und ich werde es behalten.
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#5

06.08.2010, 18:01

warum stellen die dann KFA, eigentlich passiert das doch nur, wenn noch die 1 MOnatsfrist läuft und man dann eben Berufung einlegt und sich das überschneidet...

ich schreibe, dass ich darum bitte, dass KFV auszusetzen, solange das Urteil noch nicht rechtskräftig ist
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#6

07.08.2010, 10:46

Im Grunde passiert ohnehin nichts, denn ohne Akte erfolgt keine Festsetzung und solange die Akte beim Berufungsgericht ist, kann daher ein KFB eben nicht erlassen werden.
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#7

07.08.2010, 11:31

das sagst du, ich meine mich aber auch schon anders erinnert zu haben

und bei uns ist es meistens so, dass wir den KFA bekommen, bevor wir Berufung eingelegt haben (Anwälte machen sowas ja grundsätzlich erst zum FA), das holen wir dann schnell nach, damit der KFA nicht weiter bearbeitet wird, könnte natürlich aber auch schief gehen
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#8

07.08.2010, 17:49


Ja, das sage ich. :mrgreen:
Wenn es anders läuft, möchte ich wissen, wie der Rpfl. entscheiden will, wenn die maßgeblichen Anträge in der Akte beim Berufungsgericht sind. Vielleicht gibt es ja ganz Schlaue, die sich diese Unterlagen ins Retent packen. Gleichwohl kann ohne Akte nichts geprüft werden, falls Uneinigkeiten aufkommen. Daher: Ohne Akte keine Entscheidung. Außerdem ist es Tinnef, aus dem Retent heraus mit aller Gewalt zu entscheiden, wenn man nicht weiß, ob die erstinstanzliche KGE in der Berufung überhaupt gehalten wird. Aber jeder nach seinem Gusto...
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#9

07.08.2010, 18:02

:zustimm deshalb warte ich immer bis die Berufungsfrist abgelaufen ist, es sei denn beim Gegner besteht Gefahr im Verzug ;-)
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#10

07.08.2010, 18:08

Wobei es natürlich selbstredend ist, dass es auch bei mir einen KFB gibt, wenn die Sache vor Abgabe der Akte an das Berufungsgericht bereits entscheidungsreif ist. 8)
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