Info: Fax an Gericht löst Gebühr nach Nr 9000 aus!

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
rosa

#1

06.08.2008, 14:56

Ihr wisst es wahrscheinlich schon alle, ich wusste es nicht, also hier die info:

Für die Mehrausfertigungen, die per Fax übermittelt und von der Empfangseinrichtung des Gerichts ausgedruckt werden, ist eine Dokumentenpauschale (ersten 50 sieten 0,50 €, jede weitere Seite 0,15 €) zu erheben.

Mit der Änderung soll erreicht werden, dass die Dokumentenpauschale auch dann erhoben wird, wenn die Partei die Mehrausfertigungen für die Zustellung an den Gegner in der Weise beifügt, dass die Schriftsätze mehrfach gefaxt werden.

in diesen Fällen entstehen der Justiz zusätzliche KOsten für Papier und Drucker


BSP:
wir haben klagebegründung VORAB per fax geschickt (10 seiten --> 5 euro!)
Zuletzt geändert von rosa am 06.08.2008, 15:09, insgesamt 1-mal geändert.
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#2

06.08.2008, 14:58

Wo hast du das gefunden?
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
rosa

#3

06.08.2008, 15:01

mir hat das gericht das in kopie überlassen, ist ein schreiben der bezirksrevisorin das an die gerichte ging
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#4

06.08.2008, 15:05

Das steht so in KV 9000 GKG.

@#1

Wie kommen die 50 Euro denn zustande?
Igraine
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#6

06.08.2008, 15:06

Ich hab letztens einen Fristverlängerungsantrag aus Versehen dreifach ans Gericht gefaxt. Zurück kam ein Schreiben mit dem Hinweis, dass wirklich nur bei Fristwahrung gefaxt werden soll und nur das Original ausgedruckt wird. Wenn wir aber wollen, dass die Abschriften auch noch ausgedruckt werden, dann würde es 50 Cent pro Seite kosten.

Ich musste mir das übrigens dreimal durchlesen bis ich verstanden habe, dass es doch noch nichts gekostet hat, sondern erst dann wenn wir den Ausdruck ausdrücklich wünschen.

Aber ich find das ganz schön heftig. Die bekommen doch eh schon genug Geld durch die Gerichtskosten. :-?
[color=#FF0040]Am Ende wird immer alles gut und wenn es nicht gut ist, dann ist es nicht das Ende.[/color]
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#7

06.08.2008, 15:08

Kannst du mir das Schreiben evtl. zur Verfügung stellen?

Mein Chef macht das nämlich auch liebend gerne, da er die Fristen immer erst kurz vor Feierabend erledigt...
Bob

#8

06.08.2008, 15:08

Igraine hat geschrieben: Aber ich find das ganz schön heftig. Die bekommen doch eh schon genug Geld durch die Gerichtskosten. :-?
Stimmt, die Auslagenpauschale der Anwälte finde ich auch ganz schön heftig. Die bekommen doch eh schon genug Geld durch die Gebühren.
Zuletzt geändert von Bob am 06.08.2008, 15:09, insgesamt 1-mal geändert.
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#9

06.08.2008, 15:08

Wir bekommen mit Vorliebe aus Berlin so knallrote Zettel an jedem (!) Schriftstück, was hier ankommt. Einige unserer Gerichte haben das sogar schon länger auf ihren Briefköpfen drauf.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
rosa

#10

06.08.2008, 15:11

Wie kommen die 50 Euro denn zustande?
ups riesen sorry, ich meinte 5,00 €

ich weiß nich, ich hab mir das schreiben jetzt 100 mal durch gelesen und euch ja auch abgetippt, ich verstehe es so, dass ich für die doppelt (für die zustellung gedachten) faxe gebühren zahlen muss, aber eigentlich doch nich für ein schreiben in einfacher ausfertigung oder?

also wir haben in meinem bsp. die klagebegründung EINFACH durch gefaxt und dann per post 3fach nachgesandt.

könnt ihrs mir erklären ?
Kannst du mir das Schreiben evtl. zur Verfügung stellen?
nur per fax ginge es
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