Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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arcangel71
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#1
16.02.2017, 12:41
Zahlt man jetzt 1 oder 2 GK als Vorschuss ein ?!
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icerose
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#2
16.02.2017, 12:48
Nach meiner Kenntnis sind es zwei Gebühren.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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#3
16.02.2017, 12:48
2
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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DKB
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#4
16.02.2017, 16:58
2.0-Gebühr gem. KV 1110 FamGKG. Vorschusspflichtig ist aber nur die Ehescheidung, nicht die Folgesachen, da nur die Scheidung mit Antragstellung gem. § 9 Abs. 1 FamGKG fällig wird.