GK-Vorschuss Scheidung

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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arcangel71
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#1

16.02.2017, 12:41

Zahlt man jetzt 1 oder 2 GK als Vorschuss ein ?! :roll:
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icerose
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#2

16.02.2017, 12:48

Nach meiner Kenntnis sind es zwei Gebühren.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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Liesel
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#3

16.02.2017, 12:48

2
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#4

16.02.2017, 16:58

2.0-Gebühr gem. KV 1110 FamGKG. Vorschusspflichtig ist aber nur die Ehescheidung, nicht die Folgesachen, da nur die Scheidung mit Antragstellung gem. § 9 Abs. 1 FamGKG fällig wird.
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