GK für sofort. Beschwerde gegen KFB

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
grommelie
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#11

17.02.2011, 09:00

Der "Denkfehler" liegt wohl darin, dass die sofortige Beschwerde gegen einen berechtigten KFB nicht zulässig sein dürfte, wenn ihr meint, aufrechenbare Ansprüche zu haben. Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun.

Womöglich werden Euch jetzt die Kosten für das Beschwerdeverfahren auferlegt und das wäre dann aus meiner Sicht korrekt.
rosa

#12

17.02.2011, 09:08

Der "Denkfehler" liegt wohl darin, dass die sofortige Beschwerde gegen einen berechtigten KFB nicht zulässig sein dürfte, wenn ihr meint, aufrechenbare Ansprüche zu haben. Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun.

Womöglich werden Euch jetzt die Kosten für das Beschwerdeverfahren auferlegt und das wäre dann aus meiner Sicht korrekt.
:zustimmm
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Aurora-Sun
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#13

17.02.2011, 10:11

Mh...also ich soll jetzt erstmal einen Antrag dahingehend stellen, dass die Kosten der Gegenseite auferlegt werden, vllt. klappts ja ;)

Ich werde Euch unterrichtet halten
rosa

#14

17.02.2011, 10:25

Mh...also ich soll jetzt erstmal einen Antrag dahingehend stellen, dass die Kosten der Gegenseite auferlegt werden, vllt. klappts ja
:bahnhof
grommelie
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#15

18.02.2011, 12:57

Ihr legt sofortige Beschwerde gegen einen berechtigten KfB ein; ergo habt IHR die Kosten zu tragen. Ich würde die Beschwerde schleunigst zurücknehmen.

Ihr könnt doch die Forderungs- und Aufrechnungsgeschichte in den zu Recht ergangenen KfB da nicht mit "reinmixen". Eine Beschwerde gegen einen KfB legt man dann ein, wenn etwas falsch festgesetzt wurde. Das ist hier nicht der Fall.

Deinen Antrag auf Auferlegung der Kosten gegen den Berechtigten aus dem KfB wirst Du sicher "um die Ohren" gehauen bekommen.
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#16

21.03.2011, 09:14

Sooo...ich habe heute ENDLICH den Beschluss des LG erhalten nach dem (gemäß unserem Antrag) die Kosten der sofortigen Beschwerde die Gegenseite zu tragen hat.

Anscheinend lernt man wirklich nie aus...:wink:
grommelie
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#17

21.03.2011, 11:57

Verstehen kann man diese Entscheidung nicht :shock:
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