Geschäftswert Verwalterzustimmung

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Meike69
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#1

07.11.2016, 10:42

Hallo,

ich habe folgenden Kaufvertrag über Wohnungseigentum

Der Kaufpreis beträgt
73.000,00 €
(in Worten: dreiundsiebzigtausend Euro).
Hiervon entfallen auf

die Wohnung 60.000,00 € (in Worten: sechzigtausend Euro)
die Garage 13.000,00 € (in Worten: dreizehntausend Euro).

Für die Wohnung ist ein ander Verwalter zuständig als für die Garage.
Der Verwalter der Wohnung ist zu einem anderen Notar gegangen. Diese haben für die Zustimmungserklärung einen Geschäftswert von 36.500,00 € angesetzt. Muss man nicht nur 30.000,00 € hierfür ansetzen???

Kann mir jemand helfen???
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