Gerichtskosten - welcher streitwert bei vgl mit mehrwert?

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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sunshine2086
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#1

24.11.2008, 14:13

nach welchem streitwert berechnen sich die gerichtskosten bei einem vergleich mit einem mehrwert.

z.B. streitwert normal: 2.000,00
mehrwert vergleich: 1.000,00

vielen dank schonmal

Nicole
Tigra
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#2

24.11.2008, 14:30

m. e. wird der vergleichsmehrwert bei den GK nicht berücksichtigt also GK aus 2000!
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Strubbel
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#3

24.11.2008, 14:39

@ tigra: :zustimm

Die Position des Mehrwertes ist ja nicht anhängig, also können auch keine GK darüber anfallen.
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
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#4

24.11.2008, 14:41

:dagegen

Siehe Nr. 1900 des Kostenverzeichnisses zum GKG

Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs außer einem Vergleich über Ansprüche, die in Verfahren über einstweilige Anordnungen in Familien- oder Lebenspartnerschaftssachen geltend gemacht werden können:
Soweit der Wert des Vergleichsgegenstands den Wert des Verfahrensgegenstands übersteigt..... 0,25
sunshine2086
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#5

24.11.2008, 14:45

ja, das mit den 0,25 hatten wir auch grad gefunden. aber wir waren uns nicht ganz sicher! Vielen Dank
Micsi11
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#6

10.09.2009, 19:41

Hallole ihr,

muss mal wieder ein altes Thema aufleben lassen. Bei uns hat früher kein Gericht (auch nicht die in der Umgebung) die 0,25 Gebühr bei Mehrwert erhoben. Seit 01.09.2009 krieg ich doch bei jedem KfB diesbezüglich die Gebühr in Ansatz gebracht. Boh, das erste Mal habe ich gar nicht gerafft, wie die bei Kostenaufhebung plötzlich auf ungerade Beträge gekommen sind. Musste erstmal wieder nachlesen wegen der 0,25.

Passiert das bei euch evtl. grad auch verstärkt oder werden die evtl. immer angesetzt? Wie gesagt, bei uns vorher nicht.
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#7

10.09.2009, 21:17

Natürlich wird die 0,25 Gebühr bei Mehrwert angesetzt. Alles andere wäre ja Beschiss an der Landeskasse. Wenn der Bezirksrevisor das Nichteinziehen dieser Gebühr herausbekommt, dann gibt es Haue! :wink:
Siehe auch # 4!
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#8

11.09.2009, 18:23

dann gibt es Haue!
Aua. :cry: Also nichts der Staatskasse verraten.
Will keine Haue. Aber echt, das wurde bei uns noch nie im LG-Bezirk gemacht.
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#9

09.04.2018, 10:27

Hallo ihr lieben,

ich hoffe es bekommt noch jemand mit unter diesem etwas älteren Beitrag!

Aus welchem Gegenstandswert berechen ich die GK?

Gegenstandswert (Wir sind in der 2. Instanz) ist 100.000,-
Mehrwert des Vergleichs ist 200.000,-

Wie sehen jetzt meine Gerichtskosten aus?

Danke!
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