Gerichtskosten(lösung) bei mehreren PfÜB's

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Maluka201
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#1

27.01.2017, 10:36

Guten Morgen,

es geht um Folgendes: Wir vertreten in unserer Kanzlei ca. 400 Mandanten gegen ein und denselben Gegner. Ich ca. 150 Angelegenheiten haben wir jetzt einen PfÜB erwirkt, bzw. diesen an das zuständige Gericht geschickt. Nun kam vom Gericht ein Anruf, dass wir ihnen doch die Arbeit etwas "erleichtern" sollen (gerade was die Gerichtskosten iHv 20 € angeht) indem wir uns einen Gerichtskostenstempler zulegen. :kopfkratz
Ich muss ehrlich sein, ich habe davon das erste Mal gehört. In diesem Beruf arbeite ich jetzt seit 7 Jahren, aber ein Gerichtskostenstempler war mir neu. :lol:
Nunja, ich habe mir die Thematik erklären lassen und die Dame am Telefon hat mich gebeten, bei dem für uns zuständigen Amtsgericht diesen zu beantragen bzw. nachzufragen wo es einen solchen zu erwerben gibt.
Gesagt - getan. Ich habe nun dort angerufen und die Mitteilung erhalten, dass solche Gerichtskostenstempler nicht mehr hergestellt werden. :patsch
Ich habe mich auch nach anderen Alternativen erkundigt.

- Gerichtskostenmarken (es werden allerdings max. 10 Stk. "vergeben", also auch keine Alternative)
- Einzugsermächtigung/Lastschriftverfahren (nach erneuter Anfrage beim zuständigen Gericht für den PfÜB auch nicht wirklich arbeitserleichernd" :roll:)
- Verrechnungsscheck (gibt es aber seit November 2016 (zumindest in Bayern, keine Ahnung wie das in anderen Bundesländern aussieht) nicht mehr)

So. Das waren eigentlich alle Möglichkeiten. Zumindest fällt mir nichts mehr ein. Hat denn eine/r von euch Erfahrung mit der Kostenfrage? Musstet ihr schon einmal so viele PfÜBs ans Gericht schicken, die das dort dann beanstandet haben und euch dann um eine "Erleichterung" gebeten haben? :thx

Ich freue mich über hilfreiche Antworten!

Vielen Dank :)
Manchmal wünschte ich mir, ich wäre wieder dort, wo ich war, als ich da sein wollte, wo ich jetzt bin..
DKB
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#2

27.01.2017, 14:03

Die Firma Francotyp-Postalia Vertrieb und Service GmbH hat in der Tat mitgeteilt, dass auf Grund der geringen Nachfrage der Vertrieb des Gerätes für Benutzer außerhalb der Justiz zum 31.12.2016 eingestellt wurde. Die zweite Firma, die solche Geräte vertrieben hat, die Fa. Neopost GmbH & Co. KG hat den Vertrieb schon vor einigen Jahren eingestellt. Der Absatzeinbruch hängt lt. Fa. Francotyp mit der Ausweitung des elektronischen Rechtsverkehrs zusammen, in einigen Bundesländern hat man bereits ein Verbot zur Neuanmeldung von diesen Gerichtskostenstemplern erlassen.

Ich würde das Gericht auf den obigen Fakt hinweisen. Ihr könnt gar keinen Gerichtskostenstempler anschaffen, weil es für Benutzer außerhalb der Justiz eben keine mehr gibt. Die Gerichtszahlstellen werden in den nächsten Jahren hingegen mit einem neuen Modell ausgestattet werden, dort wird es Abdrucke nach wie vor zu kaufen geben ( vielleicht lassen sich dann größere Mengen schneller erstellen ). Da muss dann die Gerichtszahlstelle durch, wenn Ihr entsprechende Abdrucke benötigt. Vielleicht könnte man die Handhabung so gestalten, dass Ihr eine bestimmte Anzahl Aufkleber mit Abdruck vorbestellt, wenn eine größere Menge benötigt wird und den Betrag vorab auf das Konto der Gerichtszahlstelle überweist, nach Eingang erstellt die Zahlstelle die Abdrucke und Ihr holt sie dort ab, lasst sie in Euer Fach legen oder vielleicht kann man sie Euch auch zuschicken. Ich denke, dass man mit der Einführung der E-Akte sicherlich an neuen Zahlungswegen nicht vorbeikommt, aber im Moment gibt es eigentlich keine andere Möglichkeit. Für die Zahlstelle wäre es übrigens aufwändiger, wenn Ihr 150 PfÜb-Anträge mit Verrechnungsschecks einreichen würdet. :mrgreen:
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