Gerichtskosten Klage

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
Antworten
Gast

#1

02.04.2008, 16:06

Wir streiten uns gerade mit einer Richterin, ob bereits Gerichtskosten entstanden sind oder nicht.

Wir haben eine Klage bei Gericht eingereicht und die Richterin hat uns noch vor Zustellung an die Gegenseite mitgeteilt, daß die Klage bei ihr sachlich nicht richtig wäre. Sie wollte, daß wir die Klage zurücknehmen. Nachdem wir diese Einwendungen geprüft haben, haben wir die Klage zurückgenommen.

Heute rief die Richterin an und bat uns einen anderen Text für die Klagrücknahme zu schreiben, damit keine Gerichtskosten entstehen würden.

Sind denn jetzt schon Gerichtskosten entstanden??? Wir haben noch nicht mal ein Aktenzeichen vom Gericht bekommen.

Kann mir jemand die gesetzliche Vorschrift geben???

Danke
rosa

#2

02.04.2008, 16:44

http://www.jusline.de/index.php?cpid=d5 ... &law_id=12

hab grad leider nicht so viel zeit aber vielleicht findest du hier was?
Benutzeravatar
butterflybabe
Foreno-Inventar
Beiträge: 2404
Registriert: 30.04.2007, 12:40
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Bayern

#3

02.04.2008, 16:46

§ 6 Abs. 1 GKG. Die Gebühren sind mit Einreichung der Klage fällig.
StineP

#4

02.04.2008, 16:47

Die Richterin hat schon recht....

"Kosten

Die Kosten des Verfahrens bei Klagerücknahme trägt grundsätzlich der Kläger (§ 269 Abs. S. 2 ZPO). Ist der Anlass der Klage aber vor Rechtshängigkeit entfallen, wird über die Kosten nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes entschieden."

http://www.lexexakt.de/glossar/klageruecknahme.php
Benutzeravatar
Josie
Forenfachkraft
Beiträge: 216
Registriert: 08.05.2007, 14:38
Wohnort: Herne

#5

02.04.2008, 16:51

Die Richterin bekommt die Akte normalerweise gar nicht zu Gesicht, wenn noch keine Gerichtskosten eingereicht wurden. Wenn Sie euch einen "Tip" gegeben hat, ist es eigentlich eher entgegenkommend.
Gast

#6

02.04.2008, 17:02

Sorry, hab das vielleicht nicht richtig formuliert.

Wir haben ne Vollstreckungsgegenklage und ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt.

Wir haben diese Klage schon bei einem anderen Gericht falsch eingereicht und erstaunlicherweise sind da keine Kosten entstanden.

Warum entstehen denn jetzt bei dem zweiten Gericht Gerichtskosten und beim ersten Gericht nicht??? Bei beiden Gerichten ist identisch verfahren worden.
Benutzeravatar
Josie
Forenfachkraft
Beiträge: 216
Registriert: 08.05.2007, 14:38
Wohnort: Herne

#7

02.04.2008, 17:06

Wenn das Gericht sich für unzuständig erklärt, fallen keine Gerichtskosten an.
StineP

#8

02.04.2008, 17:06

siehe oben.

Die Gerichte entscheiden nach billigem Ermessen.
Antworten