Gerichtskosten bei Urteil im arbeitsgerichtlichen Verfahren

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
Lusl
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#1

06.01.2016, 16:31

Hallo Ihr Lieben.

Wahrscheinlich ist es eine dusslige Frage, aber Arbeitsrecht ist manchmal komisch.
Also die Fälle, die wir auf Arbeit hatten, sind immer mit einem Vergleich ausgegangen, bei welchem sodann ja nun keine Gerichtskosten anfallen.

Wie ist denn der Ablauf, wenn beispielsweise wir Kläger sind und der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen? Also dass die außergerichtlichen KOsten jeder selbst trägt, ist mir schon bewusst, es geht mir nur um die Gerichtskosten.

Bekommt man da eine Aufforderung zur Einzahlung und wer muss dann an den Beklagten rantreten oder wie ist das? Muss ich KfA stellen und kann es normal bei der Gegenseite wieder holen?! Sorry habe es wirklich noch nicht gehabt und bin da bisschen überfragt.

Liebe Grüße
Nadaa
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#2

06.01.2016, 16:34

In Arbeitsrechtssachen 1. Instanz sind doch gar keine GK zu zahlen oder irre ich da? :kopfkratz
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Lusl
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#3

06.01.2016, 16:37

Naja wenn man sich vergleicht nicht, aber bei einem Urteil fallen doch normal 2,0 Gebühren an oder?!
Nadaa
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#4

06.01.2016, 16:42

Stimmt, hab es gerade nochmal nachgelesen. Es fallen das 2 Gebühren an. Wie das dann aber abläuft habe ich auf die Schnelle nicht finden können.
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Liesel
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#5

06.01.2016, 16:43

Die angefallenen GK werden direkt beim Kostenschuldner (hier Beklagter) angefordert.
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#6

06.01.2016, 16:44

Mist, ich habe nämlich gefühlt auch schon alles durchgewühlt, aber nichts gefunden. Deswegen hoffe ich auf evtl. Erfahrungen von einigen :P
Lusl
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#7

06.01.2016, 16:46

Also wendet sich die LJK direkt an den Beklagten (in meinem Fall) bzw. allgemein immer an den der Kosten zahlen muss? Ich muss, in meinem o.g. Beispiel, also keinen Antrag o.ä. veranlassen?
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#8

06.01.2016, 16:48

Lusl hat geschrieben:Also wendet sich die LJK direkt an den Beklagten (in meinem Fall) bzw. allgemein immer an den der Kosten zahlen muss?
Ja
Lusl hat geschrieben: Ich muss, in meinem o.g. Beispiel, also keinen Antrag o.ä. veranlassen?
Nein
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#9

06.01.2016, 16:52

Vielen lieben Dank für die schnelle Hilfe. :)
Lusl
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#10

07.01.2016, 09:21

Hätte jemand evtl. noch eine Stelle, wo man es nachlesen kann und ich es somit meinem Chef vorlegen könnte?
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