Hallo Ihr Lieben.
Wahrscheinlich ist es eine dusslige Frage, aber Arbeitsrecht ist manchmal komisch.
Also die Fälle, die wir auf Arbeit hatten, sind immer mit einem Vergleich ausgegangen, bei welchem sodann ja nun keine Gerichtskosten anfallen.
Wie ist denn der Ablauf, wenn beispielsweise wir Kläger sind und der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen? Also dass die außergerichtlichen KOsten jeder selbst trägt, ist mir schon bewusst, es geht mir nur um die Gerichtskosten.
Bekommt man da eine Aufforderung zur Einzahlung und wer muss dann an den Beklagten rantreten oder wie ist das? Muss ich KfA stellen und kann es normal bei der Gegenseite wieder holen?! Sorry habe es wirklich noch nicht gehabt und bin da bisschen überfragt.
Liebe Grüße
Gerichtskosten bei Urteil im arbeitsgerichtlichen Verfahren
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Stimmt, hab es gerade nochmal nachgelesen. Es fallen das 2 Gebühren an. Wie das dann aber abläuft habe ich auf die Schnelle nicht finden können.
Starr mich nicht so an, ich bin auch nur eine Signatur
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Die angefallenen GK werden direkt beim Kostenschuldner (hier Beklagter) angefordert.
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JaLusl hat geschrieben:Also wendet sich die LJK direkt an den Beklagten (in meinem Fall) bzw. allgemein immer an den der Kosten zahlen muss?
NeinLusl hat geschrieben: Ich muss, in meinem o.g. Beispiel, also keinen Antrag o.ä. veranlassen?
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