Gerichtskosten bei Erledigung bzw. Ablage bei Gericht ???

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Phönix
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#1

15.05.2007, 11:10

Hallo Ihr Lieben,

nachdem die Stimmung momentan hier wieder ganz unten ist, hab ich eine Frage an alle die es wissen bzw. ein schlaues Handbuch für die Rechtsanwaltsfachangestellte haben:

Klageerweiterung wurde abgespalten und läuft als eigenes Verfahren, Rechnung über Gerichtskosten wurde nicht bezahlt, da Mdt. nichts weiter machen möchte. keine weiteren Schriftssätze folgten

Jetzt kommt Rechnung über 1,0 Gerichtskosten, ohne daß bislang Erledigungserklärung abgegeben wurde. Meine Chefin war der Ansicht, wenn es vom Gericht abgelegt wird, würden evtl. keine Gerichtskosten anfallen.

Jetzt zum Thema Minimierung der GK: Hat Chefin Recht? Andernfalls: Können wir jetzt noch Erledigungserklärung hinterherschieben unter der Prämisse: "legt der Gegnerin die Kosten auf"

Hilfe! Hier herrscht ohnehin schon schlechte Stimmung.... :cry:

Danke im Voraus
Phönix
StineP

#2

15.05.2007, 11:12

Also die Idee ist nicht verkehrt, allerdings müsstet Ihr doch bereits in der Klage beantragt haben, die Kosten des Verfahrens der Gegnerin aufzuerlegen, oder nicht?? Damit würde sich das doch klären.
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Pepsi
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#3

15.05.2007, 11:23

also ihr seid Kläger? und der Gegner hat auf die Klageerweiterung keine Stellung genommen? müsste er dann nicht n VU kriegen? also 1,0 sind generell richtig.. ist das denn länger als 6 MOnate ruhend?
Phönix
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#4

15.05.2007, 11:41

ja, wir sind Kläger, es handelte sich um rückständige Mietschulden.

Das Problem ist: es wurde Klage für über Monatmiete Mietrückstand erhoben mit Zusatz, daß der Beklagten die Kosten auferlegt werden.

Die Dame hat nicht reagiert, es erging VU, wir haben Klageerweiterung über weitere zwei Monatsmieten beantragt. (die Zeit ging ins Land und Dame zahlte weiter nicht) Diese Erweiterung wurde durch das Gericht abgespalten und als eigenes Verfahren geführt, da VU inzwischen rechtskräftig und Verfahren somit abgeschlossen.

Zwischenzeitlich hat die Dame alle Mietrückstände gezahlt, sowie die Kosten für das erste Verfahren (unser Antrag auf Kostenfestsetzung wurde so von uns zurückgenommen). Wie gesagt, auf die Kostenrechnung des Gerichts für das neue Verfahren wurde seitens unseres Mandanten nicht reagiert bzw. auch nicht gzahlt. In der Klageerweiterung stand nichts von Auferlegung der Kosten drin, bzw. die Kosten des erstens Verfahrens wurden der Gegenseite ja auferlegt.

Es geht im Prinzip jetzt nur um die Gerichtskosten für das abgetrennte Verfahren. Daten des 2. Verfahrens: 10.10.06 Abtrennung durch das Gericht, 13.10.06 Streitwertfestsetzung durch das Gericht, 16.10.06 Gerichtskostennachricht. Seitdem keinerlei Reaktion durch uns oder die Gegenseite. Jetzt kam die Kostennachricht durch das Gericht (1,0).

Viele Grüße
Phönix
StineP

#5

15.05.2007, 11:46

Die Anträge gelten doch dennoch weiter......
Phönix
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#6

15.05.2007, 12:00

aber warum haben wir dann keine Abschrift des Gerichts bekommen, nachder sich die Beklagte dazu äußern soll bzw. andernfalls VU ergeht?

Es ist einfach gar nichts mehr in dem abgetrennten Verfahren passiert.......

Ich weiß echt nicht mehr, wo ich noch nachschauen soll.
VG Phönix

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Phönix
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#7

15.05.2007, 12:28

Sache hat sich wohl geklärt.... (unter welchen Umständen schreib ich lieber nicht; warum muß ich mit dieser Frau zusammenarbeiten?)

Abgetrenntes Verfahren war nicht rechtshängig, da GK nicht gezahlt, Erledigungserklärung ist also nicht, evtl. Klagerücknahme, aber das will Madame sich erst selber anschauen....

Wenn sie doch alles weiß, warum läßt sie mich dann ca. 1 1/2 Stunden danach suchen ? (ich bin eh nur teilzeit da, soll aber keine Überstunden machen)

Trotzdem vielen Dank an euch!
Phönix
VG Phönix

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#8

15.05.2007, 14:56

Dann mal der Cheffin viel Spaß beim Suchen. Wenn das Verfahren nicht rechtshängig geworden ist, gibt es keine KGE. Ein anhängig gemachten Verfahren kostet aber bei Gericht auch etwas, so das die Antragsteller-Haftung greift. :P
~ Grüßle ~
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