Gegenstandswert titelergänzende Feststellungsklage

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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mrsgoalkeeper
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#1

23.01.2012, 09:29

:wink1
Ich hab zum ersten Mal eine titelergänzende Feststellungsklage auf dem Tisch und stocke leicht beim Gegenstandswert.

Ich habe schon gefunden, dass ich einen Abschlag von 20 % vornehmen muss. Ich nehme also 80 % von .....? Nur der Hauptforderung oder aller im VB titulierten Ansprüche (also inkl. Kosten etc.)?
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
mrsgoalkeeper
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#2

24.01.2012, 09:07

:schieb
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Chayenné
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#3

13.09.2017, 17:16

Und? Ich hoffe du konntest es die letzten 5 Jahre herausfinden, ich frage mich nämlich gerade das selbe :lol:
Vielleicht erbarmt sich ja jetzt auch mal ein Anderer diese Frage zu beantworten? Soll nämlich einen KfA fertig machen, aber weiß nicht genau welchen Gegenstandswert ich verwenden muss.
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Adora Belle
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#4

13.09.2017, 18:00

Wenn es um einen KFA geht, würde ich immer Wertfestsetzung beantragen. Was nützt es Dir, selbst irgendeinen Wert zugrundezulegen, der dann vom Gegner moniert wird.

Üblicherweise nimmt man bei der Feststellung 80% des Haupt(Zahlungs-)anspruchs, ohne Kosten, Zinsen etc.
Chayenné
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#5

15.09.2017, 09:59

Vielen Dank für die Antwort (:
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