Fax-Kosten bei Gericht

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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TiBu
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#1

01.08.2016, 12:04

Folgender Fall macht mir ein wenig Kopfzerbrechen:

Wir haben einen Einspruch zum VU ans Gericht vorab gefaxt, leider mit den dazugehörigen Abschriften (beglaubigte und einfache).

Das Original wurde dann per Post im Original hinterhergeschickt.

Jetzt berechnet uns das Gericht doch tatsächlich 4,00 € für die entstandenen Mehrkosten. Dürfen die das?? :kopfkratz
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#2

01.08.2016, 12:12

Viele Gerichte weisen extra darauf hin, dass sie die Kosten in Rechnung stellen. Welches Gericht ist es denn?
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#3

01.08.2016, 12:13

Ja, das dürfen die. Um der unsinnigen Faxflut Einhalt zu gebieten, wird von den meisten Gerichten auch explizit drauf hingewiesen, dass Faxe nur in Fristsachen geduldet werden und dann nur einfach. Wenn Abschriften mitgefaxt werden, werden diese berechnet.
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#4

01.08.2016, 13:42

Wir haben gerade heute wieder einen Hinweis vom AG Köln erhalten mit Verweis auf § 28 GKG, KV 9000 Ziff. 1 GKG.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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#5

01.08.2016, 18:47

Bei uns wird es auch in Rechnung gestellt wenn der Schriftsatz vorab mit Abschriften gefaxt wird. Und das ist auch gut so. Anders lernen die Anwälte es nämlich nicht. Es gibt Kanzleien die schicken jeden popeligen Schriftsatz vorab per Fax, egal ob Frist oder nicht, wenn ich die dann alle auch noch 3fach bekommen würde, glaub mir ich würde irgendwann den Stecker vom Fax ziehen...

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#6

01.08.2016, 19:49

:good
~ Grüßle ~
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#7

12.08.2016, 11:56

Es ist das Familiengericht in Stuttgart, es hat mich nur insofern gewundert, dass der Einspruch fristwahrend gefaxt worden ist. Sonst haben wir Schriftsätze nicht gefaxt, wenn es nicht nötig war
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