Ermäßigung der Verfahrensgebühr gem.Nr. 1211 Ziff. 4 VV GKG?

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Refa85
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#1

25.04.2017, 14:13

Ihr Lieben,

ich brauche mal Eure Hilfe ich weiß nämlich nicht, was die Versicherung meint und am Telefon konnte mir die Dame leider auch nicht helfen. Zitat "Das schreiben wir seit Jahren so in die Schreiben, aber was das jetzt genau heißt kann ich Ihnen gerade auch nicht sagen..." :-? .
Also wir haben Klage eingereicht dann erging ein Beschluss, dass gem. § 495a ZPO im vereinfachten Verfahren ohne mündliche Verhandlung entschieden werden soll, daraufhin zahlt die Beklagte und schickt ein Schreiben ans Gericht welches wir vom Gericht zur Kenntnis- und Stellunahme erhalten haben.

Inhalt des Schreibens."...haben wir eine Zahlung auf die streitgegeständliche Forderung in Höhe von ... € gleistet, und diese damit vollständig getilgt.

Wir teilen mit, dass wir nach Abgabe einer entsprechenden Erklärung des Klägers ebenfalls den Rechtsstreit insgesamt für erledigt erklären.

Weiter teilen wir mit, dass auf eine Begründung der Kostenentscheidung verzichtet wird. Wir erklären zudem die Kostenübernahme zum Zweck der Ermäßigung der Verfahrensgebühr gem. Nr. 1211 Ziff. 4 VV GKG."

Ermäßigung der Verfahrensgebühr gem. Nr. 1211 Ziff. 4 VV GKG? :kopfkratz. Meint die Versicherung die Ermäßigung der Gerichtskosten von 3 auf 1? Oder stehe ich gerade völlig auf dem Schlauch.

Ich danke Euch jetzt schon einmal!
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Pepples
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#2

25.04.2017, 14:25

Du hast Dir die Nr. 1211 Ziff. 4 VV GVK aber schon mal durchgelesen, oder?
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Adora Belle
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#3

25.04.2017, 14:28

Na sicher meint die Versicherung das. Steht doch auch genauso da. Was daran verunsichert Dich? Dass sie die Gerichtsgebühr Verfahrensgebühr nennen? Auch das steht - so ähnlich - im Gesetz.
Refa85
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#4

25.04.2017, 14:41

Danke für Eure Antworten!
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