Vielleicht kann mir jemand diese Frage beantworten, ich finde hierüber einfach gar nichts.
Wenn wir ein selbständiges Beweisverfahren durchführen zahlen wir ja 1,0 Gerichtsgebühren. In dem darauffolgendem Klageverfahren zahlen wir normalerweise 3,0 Gerichtsgebühren. Ist es dann richtig, dass wir insgesamt 4,0 Gerichtsgebühren zahlen oder wird hier irgendetwas angerechnet?
Anrechnung von Gerichtskosten selbständiges Beweisverfahren?
@lotus - nee, die werden schon ans Gericht gezahlt
Zuletzt geändert von gkutes am 25.07.2012, 16:35, insgesamt 1-mal geändert.