Anrechnung von Gerichtskosten selbständiges Beweisverfahren?

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Blacky29
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#1

25.07.2012, 15:29

Vielleicht kann mir jemand diese Frage beantworten, ich finde hierüber einfach gar nichts.

Wenn wir ein selbständiges Beweisverfahren durchführen zahlen wir ja 1,0 Gerichtsgebühren. In dem darauffolgendem Klageverfahren zahlen wir normalerweise 3,0 Gerichtsgebühren. Ist es dann richtig, dass wir insgesamt 4,0 Gerichtsgebühren zahlen oder wird hier irgendetwas angerechnet?
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gkutes

#2

25.07.2012, 15:34

GK werden nicht angerechnet
Lotus
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#3

25.07.2012, 15:37

Ihr bekommt die 4,0 Gebühr
gkutes

#4

25.07.2012, 16:04

@lotus - nee, die werden schon ans Gericht gezahlt :mrgreen:
Zuletzt geändert von gkutes am 25.07.2012, 16:35, insgesamt 1-mal geändert.
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Blacky29
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#5

25.07.2012, 16:19

Hab ich mir schon fast gedacht.... :thx
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