Hallo,
Chefin fragt mich folgendes:
Der Geschäftsführer einer GmbH ist verstorben. Kann man an den/die Gesellschafter zustellen und muss man an dann an alle Gesellschafter zustellen oder reicht der Mehrheitsgesellschafter?
Gefunden hab ich, dass man gem. § 35 GmbHG an die Gesellschafter zustellen kann und diese passiv vertreten können. Ob eine Zustellung an alle erfolgen muss finde ich jedoch nirgends.
Kann mir da einer helfen? Vielen Dank
VG
Zustellung an Gesellschafter bei Tod GF
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Zustellung erfolgt an die im Handelsregister eingetragene inländische Geschäftsanschrift (§§ 10, 35 Abs.2 GmbHG, 15a HGB, 185 Nr. 2 ZPO).
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danke dir