Umwandlung GmbH in eK

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fury02
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#1

30.11.2016, 18:14

Hallo,
eine eingetragene GmbH soll durch einen Einzelkaufmann übernommen werden. Dieser will den Betrieb übernehmen und auch den Namen behalten, allerdings alles in der Form eines eingetragenen Einzelkaufmannes. Wenn ich es richtig verstanden habe, ist eine direkte Umwandlung von GmbH auf eK ja nicht möglich. Welche Möglichkeit gibt es denn, um letztlich bei der eK zu landen. Ich bin irgendwie ratlos, wie ich da weiterkomme und vom Steuerberater bekomme ich nur die Information, dass es letztlich in der eK weitergehen soll. :oops:
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NoFaWi
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#2

01.12.2016, 09:56

Kapitalgesellschaft (GmbH) in ein Einzelunternehmen=> § 3 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. §§ 120 bis 122 UmwG
(Verschmelzung durch Aufnahme auf den Alleingesellschafter). Formwechsel jedoch=>ausgeschlossen.
Ramona A.
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#3

01.12.2016, 10:01

DANKE. Aber das greift hier leider nicht, weil der Einzelkaufmann kein Gesellschafter der GmbH ist und auch nicht werden soll.
Ich schau mal weiter.
pitz
...wegen der Kekse hier
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#4

01.12.2016, 11:20

Wäre Auflösung der GmbH und sodann Neugründung als e.K. nicht das naheliegendste? :nachdenk
Ramona A.
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#5

01.12.2016, 11:23

Hab ich auch schon überlegt. Mal sehen, was der Steuerberater dazu sagt. Ich würde allerdings die eK erst gründen und dann nachfolgend die GmbH liquidieren. Dann kann der Kaufmann von der GmbH noch die Geräte übernehmen, die er für den Betrieb braucht.
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Manfred Fisch
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#6

11.05.2017, 14:22

Ich weiß, dass der Thread alt ist, aber dennoch (falls das mal später jemand googlen sollte):

Die Verschmelzung einer GmbH auf (irgend)einen Einzelkaufmann ist nicht zulässig. Zulässig ist ausschließlich die Verschmelzung auf ihren Alleingesellschafter (§§ 3, 120 ff. UmwG). Zwingende Voraussetzung ist also, dass die natürliche Person erst Alleingesellschafter wird und dann die GmbH auf sich verschmiltzt. Dadurch wird die GmbH zum e.K.

Auflösung und Neugründung ist immer ein heikles Thema, weil so bei der untergehenden GmbH Veräußerungsgewinne und ggf. auch stille Reserven aufgedeckt werden, was aus steuerlichen Gründen nicht ganz so sinnvoll ist. Am Besten immer den Steuerverater entscheiden lassen.
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