Nach langer Zeit habe ich wieder mal eine UG und muss einen kurzen Erinnerungscheck machen, weil ich auch nichts passendes gefunden habe.
Ich muss eine UG vorbereiten, die beiden Gesellschafterinnen wollen beide unbedingt sofort Geschäftsführer werden.
Nach meiner Erinnerung scheidet damit das Musterprotokoll aus und ich muss eine 'normale' Gründung machen, oder muss ich das Mehrgesellschaftermusterprotokoll nehmen und nur eine kurze Satzung anhängen??
UG-Gründung
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Das würde nicht gehen (Mehrgesellschafter-Musterprotokoll nehmen und kurze Satzung "anhängen").
Wenn beide Gesellschafter auch Geschäftsführer werden wollen, bleibt nur ohne das gesetzliche Musterprotokoll eine UG zu gründen; die Mindestgeschäftswerte von z. Zt. 25.000 Euro nach KostO (würde nur gelten, wenn die Beurkundung schon im Juli in Auftrag gegeben war) bzw. 30.000 Euro nach GNotKG sind dann für Gesellschaftsvertrag und Beschluss zur Geschäftsführerbestellung sowie anschließende Anmeldung anzuwenden.
Wenn beide Gesellschafter auch Geschäftsführer werden wollen, bleibt nur ohne das gesetzliche Musterprotokoll eine UG zu gründen; die Mindestgeschäftswerte von z. Zt. 25.000 Euro nach KostO (würde nur gelten, wenn die Beurkundung schon im Juli in Auftrag gegeben war) bzw. 30.000 Euro nach GNotKG sind dann für Gesellschaftsvertrag und Beschluss zur Geschäftsführerbestellung sowie anschließende Anmeldung anzuwenden.
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