Transparenzgesetz

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fury02
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#1

06.09.2017, 08:38

Wir sind von einem Steuerberater auf das neue Transparenzgesetz aufmerksam gemacht worden, welches wohl zum Jahresende in Kraft tritt. Ich habe jetzt einen ersten Kommentar dazu gesehen, mir ist aber nicht klar geworden, welche Aufgaben der Notar nun hat. Was müssen wir denn beachten?
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
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#2

06.09.2017, 09:58

Das Transparenzregister gibt es bereits. Für den Notar ändert sich z. B. die Gestaltung der Gesellschafterliste (Prozentangabe Gesellschaftsanteil). Ein Merkblatt gibt es z. B. bei der IHK Berlin:
https://www.ihk-berlin.de/Service-und-B ... tz/3819926
fury02
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#3

06.09.2017, 11:10

Ok. Die Liste in der neuen Form machen wir ja schon. So wie ich das sehe, ist das überwiegend Aufgabe der Gesellschafter bzw. deren Steuerberater.
Martin Filzek
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#4

06.09.2017, 12:33

Schlage erst mal vor, anstatt in Überschrift und sonst von einem Transparenzgesetz (da fällt mir als altem Menschen immer der "Skandal" ein, als eine Tochter der mitspielenden Familien Anfang der siebziger Jahre bei Wünsch dir was mit Dietmar Schönherr und Vivi Bach in einer durchsichtigen Bluse als "Mutprobe" auftrat) von einem Transparenzregister-Gesetz zu sprechen.

Weitere Literaturhinweise zum am 24.6.2017 in Kraft getretenen Gesetz vom 23.6.2017 zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen:

DNotZ 2017, 563 (bloßer Hinweis bei den Mitteilungen)

Aufsatz Melchior in NotBZ 2017, 281 ff. mit Ergänzung NotBZ 2017, Vorseite VI (Berichtigung von offensichtlichen Schreibfehlern in Mustern von Gesellschafterlisten a.a.O.) mit dem Titel "GmbH-Gesellschafterliste und das Transparenzregister - eine Arbeitshilfe",

zu den etwaigen kostenrechtlichen Auswirkungen im Fall der UG-Gründung mit Musterprotokoll: Prüfungsabt. der Ländernotarkasse in NotBZ 2017, 302 (dasselbe Heft August 2017 in dem auch der vorgenannte Aufsatz von Melchior enthalten ist).

In den nächsten Wochen dürften zahreiche weitere Veröffentlichungen zu dem Thema in verschiedenen anderen Fachzeitschriften erfolgen.

Es gibt Fälle, wo sich aus den neuen Pflichten eine Fertigung neuer Gesellschafterlisten für Alt-GmbHs ergibt, was bei Entwurfsfertigung durch den Notar zu entsprechenden Mehrkosten führen kann; bin für die kostenrechtlichen Seminare im 2. Halbjahr dabei und einen Aufsatz zu den Kosten der Gesellschafterliste allgemein in den nächsten Wochen noch genauer zu untersuchen, vgl. auch zu einem Teil der Fragen obige Ausführungen der Ländernotarkasse.

Siehe zum Ganzen auch in diesem Forum bei Rubrik Rsprg. Notariat / Gebührenrecht / Kostenrecht (ganz unten hier) den Thread "Gestezesänderung: GmbH-Gesetz" von Themenstarter Manfred Fisch vom 07.06.2017 sowie in dieser Abteilung hier der frühere Thread "Änderung § 40 GmbHG: Ergänzung Gesellschafterliste".

Nächste Seminartermine für die halbtägigen Notarkosten-Seminare im 2. Halbjahr:
24.10. Frankfurt a. M.
26.10. Karlsruhe
30.10. Hannover
20.11. Berlin
13.11. Hamburg
21.11. Münster i. Westf.
22.11. Essen
24.11. Bremen

2,5-tägiges Intensivseminar vom 16. - 18. Nov. 2017 in 25774 Lehe (zwischen Heide und Husum in Schleswig-Holstein), siehe obige Rubrik Fort- und Weiterbildung, Seminare, sowie kurzfristig auch in filzek.de unter Seminare
.
;)
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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