Ich habe hier eine neue Satzung eines Sportvereins vor mir liegen und soll das jetzt beim VR anmelden.
Da die Satzung an 34. Pkt. ergänzt und teilweise neu gefasst wurde, nun meine Frage, ob ich bei der Anmeldung alle neuen Punkte mit aufführen muss oder ob ich in der Anmeldung darauf verweisen kann, dass der Verein eine neue Satzung hat und ggf. die neue Satzung mit den markierten neuen Änderungen einreichen kann.
Satzungsänderung
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Guckst Du § 71 I BGB.
~ Grüßle ~
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- Manfred Fisch
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Eine schlagwortartige Beschreibung in der Anmeldung genügt, z.B.:
§ 3 Mitgliederversammlung, § 5 Stimmabgabe (etc) wurden mit dem sich aus dem gesondert überreichten Protokoll der Mitgliederversammlung ergebenden Wortlaut geändert
§ 3 Mitgliederversammlung, § 5 Stimmabgabe (etc) wurden mit dem sich aus dem gesondert überreichten Protokoll der Mitgliederversammlung ergebenden Wortlaut geändert
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Danke schön