Satzungs- und Vorstandsänderung

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noto-fee
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#1

08.02.2018, 17:55

Hallo zusammen,

wir sollen eine Vereinsregisteranmeldung für einen Verein vorbereiten bei dem bestimmt seit 10 Jahren schon nicht mehr der Vorstandswechsel angemeldet wurde.

Es gab eine Satzungsänderung dahingehend, dass ein Jugendobmann weiteres Vorstandsmitglied i.S.d. § 26 BGB ist. Diese Satzungsänderung wurde auch bislang nicht zum Vereinsregisterangemeldet.

Jetzt ist es ja so, dass die Satzungsänderung ja erst mit Eintragung in das Handelsregister wirksam wird. Zwischenzeitlich hat der Jugendobmann natürlich auch schon gewechselt. Muss ich den Wechsel hinsichtlich des Jugendobmann jetzt überhaupt anmelden oder muss ich jetzt nur den aktuellen anmelden?

Liebe Grüße,
noto-fee
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NORTHERN DINO
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#2

08.02.2018, 21:58

Auf jeden Fall sind anzumelden a) die Satzungsänderung und b) sämtliche Wechsel im VS nach § 26 BGB. Der VS-Posten Obmann ist eigentlich noch gar nicht existent, da die Satzungsänderung nicht wirksam ist. Ob man den Posten als schwebend unwirksam ansehen kann, wäre mit dem VR zu klären.
~ Grüßle ~
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