Hallo zusammen,
wir haben eine Vereinsregisteranmeldung beglaubigt, mit der ein neuer Verein zur Eintragung angemeldet wird. Wir wurden angewiesen, die Anmeldung erst beim Vereinsregister einzureichen, wenn der Bescheid nach § 60 AO wegen der Gemeinnützigkeit vorliegt.
Jetzt war es wohl so, dass das FA noch etwas an der Satzung auszusetzen hatte und diese geändert wurde. Protokoll der Mitgliederversammlung und neue Satzung liegen mir vor.
Ich frage mich jetzt allerdings, ob ich eine Anmeldung zum Vereinsregister benötigt.
Bei einer GmbH, die noch nicht eingetragen wurde, brauche ich ja auch keine Anmeldung, sondern nur den Beschluss.
Liebe Grüße,
noto-fee
Satzungänderung eines Vereins noch vor Eintragung
- 13
- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17711
- Registriert: 02.04.2006, 21:36
- Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
- Wohnort: Siehe Flagge
Die erfolgte Satzungsänderung hat ihren Ursprung wahrscheinlich in einer Beanstandung des FA, denn die Mustersatzung zur Gemeinnützigkeit ist wörtlich in die Vereinssatzung zu übernehmen. Da eine Eintragung in das VR noch nicht erfolgt ist, genügt zur Anmeldung die Beifügung des Satzungsänderungsbeschlusses nebst Versammlungsprotokoll.
Enthält die Satzung eine sog. Ermächtigungsklausel, genügt das Protokoll des entsprechenden Beschlussgremiums plus Satzungsänderungsbeschluss.
Enthält die Satzung eine sog. Ermächtigungsklausel, genügt das Protokoll des entsprechenden Beschlussgremiums plus Satzungsänderungsbeschluss.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<