Körperschaft des öffentlichen Rechts

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hexe-petri
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#1

01.10.2009, 13:30

Hallo,
wer kann mir sagen, wie bzw. durch wen eine Körperschaft des öffentlichen Rechts vertreten wird?
lg hexe-petri
anni_istaufzack
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#2

01.10.2009, 14:43

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Manfred Fisch
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#3

01.10.2009, 17:38

Das kommt darauf an, was die Satzung der KdÖR bestimmt.
In der Regel wird es wohl einen "geschäftsführenden Vorstand" geben.
Aber genaues kannst Du nur aus der Satzung entnehmen.
Dann komm ich halt in die Hölle,
im Himmel kenn ich eh keinen!
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Tölpel
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#4

02.02.2018, 12:37

Hallo,

Tölpel meldet sich zurück, nachdem er endlich wieder einen Job gefunden hat und braucht gleich wieder Hilfe.

Es geht um eine Klage vor dem Arbeitsgericht gegen eine Kreishandwerkerschaft. Wer ist der gesetzliche Vertreter? Inzwischen schwanke ich zwischen Geschäftsführer oder Vorstandsvorsitzenden. Endgültige Klarheit würde die Satzung bringen. Aber wie komme ich kurzfristig da dran? Fristablauf ist schon am Montag.

Viele Grüße von Tölpel
ZVler
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#5

02.02.2018, 14:38

Man kann im Handelsregister nachschauen, da ist auch die Satzung drin. Ich weiß jetzt allerdings nicht unter welche Rechtsform diese Kreishandwerkerschaft fällt. Verein ? Dann vielleicht im Vereinsregister welches man auch im Registerportal findet.

Ich kenne es nur aus vollstreckungstaktischen Gründen, da wir den Pfüb an den Drittschuldner nicht zustellen konnten und wir diesen dann an die private Adresse des GF des Firma zustellen lassen konnten. DIese findet man ja meist auch in der Satzung. Allerdings war es auch eine GmbH und da wusste ich ja wo ich suchen muss.

wo man die Satzung sonst finden kann, kann ich dir nicht sagen :/
:wippe
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Manfred Fisch
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#6

02.02.2018, 14:56

Im HR findest du die Körperschaften nicht. Wenn's schnell gehen soll: Internetseite der Körperschaft und dann ins Impressum gucken ;)
ZVler
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#7

02.02.2018, 15:20

@Manfred Fisch

Oh das ist ne Körperschaft - hätte jetzt eher auf Verein getippt. :patsch

Aber dank dir :wink1 Man lernt ja immer was dazu.. Ich finde Körperschaften generell ziemlich bescheiden, hatte mal welche als Schuldner und sollte einen MB erstellen und das Impressum hat nicht viel geholfen bezüglich der Vertretung weil da so vieles stand und es so nicht durchging..

Vielleicht klappts ja :thx
:wippe
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Tölpel
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#8

02.02.2018, 15:33

Im Impressum ist der Geschäftsführer genannt. Ob er der gesetzliche Vertreter ist, steht dort nicht. Die Satzung habe ich inzwischen gefunden. Die ist für mich aber auch nicht eindeutig.

Kann es schaden, wenn ich als gesetzliche Vertreter im Klagerubrum 1. vertr. d. d. GF sowieso 2. den Vorstandsvorsitzenden sowieso nenne? Habe bereits auch mit dem zuständigen Rechtspfleger telefoniert. Der war sich auch nicht sicher, sagte mir aber, dass in zurückliegenden Rechtsstreiten der Geschäftsführer im Urteilsrubrum genannt wurde. Das letzte Urteil liegt aber 10 Jahre zurück.

Gruß vom Tölpel
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Manfred Fisch
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#9

02.02.2018, 15:40

Das musst du die Anwaltsfachleute fragen, ich müsste da auch raten ... bist hier im Notariatsbereich ;)
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Tölpel
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#10

02.02.2018, 15:48

Ich habe bereits mehrere Anwälte befragt. Eine eindeutige Antwort habe ich nicht erhalten. Trotzdem :thx . Ich entscheide mich für den GF - aber erst am Montag. Vielleicht kommen bis dahin ja noch ein paar Antworten. Übrigens geht es um die Kreishandwerkerschaft Südpfalz. Das darf man doch sagen, oder?
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