Hallo zusammen,
Hab mal eine generelle Frage, in welchen Fällen können zwei Prokuristen ohne GF HR-Anmeldungen vornehmen?
Können zwei Prokuristen die Beendigung eines Beherrschungsvertrag- und Gewinnabführungsvertrages anmelden? (Beendigung durch Kündigung der herrschenden Gesellschaft)
Ich weiß dass zwei Prokuristen nicht alleine einen GF bestellen können und auch nicht die Änderung der inländischen Geschäftsanschrift, weil es Grundlagengeschäfte sind, aber wann dürfen sie überhaupt? Dürften sie im obigen Fall? Meines Erachtens müsste mindestens ein GF mit anmelden!
Vielleicht kennt sich ja jemand noch genauer aus!
HR-Anmeldung durch zwei Prokuristen?
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M. E. dürfen Prokuristen alleine keine HR-Anmeldung unterschreiben, sondern nur, wie Du ja schon gesagt hast, in Gemeinschaft mit einem Geschäftsführer (sofern die allgemeine bzw. konkrete Vertretungsregelung dies vorsieht).
Ein Prokurist kann nämlich nie die gleichen Befugnisse haben wie ein Geschäftsführer (weil dann bräuchten wir ja keinen Geschäftsführer )
Ein Prokurist kann nämlich nie die gleichen Befugnisse haben wie ein Geschäftsführer (weil dann bräuchten wir ja keinen Geschäftsführer )
- Plumbum
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Dasselbe haben meine Recherchen ergeben, was sie wohl anmelden "könnten" wären Zweigniederlassungen, aber letztendlich ist das wohl auch streitig.
Denke, dass die Handelsregisteranmeldungen auch den Geschäftsführern unterliegen, bzw. einem Geschäftsführer und einem Prokuristen bei einer unechten Gesamtvertretung oder so ähnlich
Denke, dass die Handelsregisteranmeldungen auch den Geschäftsführern unterliegen, bzw. einem Geschäftsführer und einem Prokuristen bei einer unechten Gesamtvertretung oder so ähnlich
...sind wir nicht alle ein bißchen verrückt.... ;-)