GmbH-Gründung durch noch nicht eingetragene GmbH

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-Leni-
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#1

25.01.2016, 15:47

Hallo ihr alle,

kann mir jemand sagen, ob ich die Gründungsurkunden schon zum Handelsregister einreichen kann, wenn der Gesellschafter (GmbH i.Gr.) noch nicht im Handelsregister eingetragen ist? Die jetzt gegründete GmbH hat zwei Gesellschafter, eine natürliche Person und eben besagte XY GmbH i.Gr., deren Gründungsunterlagen schon beim HR eingereicht sind. Natürlich muss ich auch noch den Einzahlungsbeleg über die Stammeinlagen abwarten.

Vielen Dank für eure Hilfe :)
-Leni-

„Was die Franzosen Contenance nennen, Haltung und Harmonie im äußern Betragen, Gleichmütigkeit, Vermeidung alles Ungestüms, aller leidenschaftlichen Ausbrüche und Übereilungen, dessen sollte sich vorzüglich ein Mensch von lebhaftem Temperamente befleißigen.“

Adolph Freiherr Knigge: Über den Umgang mit Menschen, Fünfte Auflage, 1808[3]
JensW
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#2

23.03.2016, 16:35

Du kannst die Gründung erst einreichen, wenn alle Gesellschafter im Handelsregister eingetragen sind..
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