GmbH-Anmeldung bei Liquidation

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großes-sternchen
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#1

30.09.2014, 11:06

Hallo Zusammen,

Ich habe eine HR-Anmeldung und einen Beschluss vorzubereiten:

Mein Fall:
zwei Liquidatoren, die beide allein vertreten sollen und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit sind.

Geht das überhaupt?

In der Anmeldung ja bekanntlich nach § 67 GmbHG ist auch die Vertretungsbefugnis anzugeben.

In den Mustern die ich hier vor Ort habe (wird allerdings immer von einem Liquidator ausgehen).
Dort wird wie folgt formuliert und angemeldet:

X ist zum Liquidator bestellt. Er vertritt die Gesellschaft allein, solange er alleiniger Liquidator ist, ansonsten gemeinsam mit den übrigen Liquidatoren.



Ich würde nun wie folgt anmelden:

4. Die allgemeine Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer soll auch für die Liquidatoren Anwendung finden.
5. Zu Liquidatoren der Gesellschaft werden bestellt:

1. Herr................
2. Herr ........................

Sie sind stets zur alleinigen Vertretung berechtigt, auch wenn mehrere Liquidatoren bestellt sind.

Die allgemeine Vertretungsregelung lautet: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so vertreten alle Liquidatoren die Gesellschaft gemeinsam. Es kann einem Liqudator stets Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden.

Ist das so richtig? was meint ihr?

Lg, großes-sternchen
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JensW
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#2

09.12.2014, 13:24

Was spricht denn der Gesellschaftsvertrag zur Vertretungsberechtigung der Liquidatoren?
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