GbR in UG

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noto-fee
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#1

04.10.2017, 11:08

Hallo zusammen,

wir haben hier eine seit bereits einem Jahr tätige GbR, die nunmehr beschlossen hat sich in eine UG (haftungsbeschränkt) umzuwandeln.

Wenn ich bisher richtig nachgelesen habe, ist die GbR nicht umwandlungsfähig, sodass ich zunächst eine OHG brauche. Die GbR ist wohl noch nicht nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichtet, sodass sie noch keine OHG ist.

Kann jetzt einfach eine neue OHG gegründet werden oder gibt es dort irgendetwas zu beachten?

Hatte jemand von Euch so einen Fall schon einmal und kann mir ein paar Tipps geben?

Liebe Grüße,
noto-fee
pitz
...wegen der Kekse hier
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#2

04.10.2017, 12:03

Aber warum den Umweg über eine OHG? Kann nicht direkt die UG (haftungsbeschränkt) gegründet werden?
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Manfred Fisch
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#3

12.03.2018, 10:50

Auch wenn's schon "alt" ist: Die UG (haftungsbeschränkt) kann nur durch eine Bargründung entstehen. Der Gesetzgeber hat hinsichtlich der UG (haftungsbeschränkt) ausschließlich das Gründungsverfahren nach § 5a GmbHG vorgesehen und somit den Formwechsel, der zu einer Neugründung oder Sachgründung führen würde, aber auch die Verschmelzung oder Spaltung zur Neugründung nicht ermöglichen wollen.
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#4

19.03.2018, 18:22

Hallo in die Runde,

ich klinke mich hier einmal ein, weil wir eventuell demnächst einen ähnlichen Fall haben könnten. Der Mandant bespricht sich noch mit dem Steuerberater, ob Formwechsel oder GmbH - Gründung mit Sacheinlage gemacht werden soll. Für den Fall Formwechsel hätte ich auch gerne gewusst, wie das abläuft.

Wir würden dann aus der GbR eine GmbH machen, und da das Umwandlungsgesetz das für eine GbR nicht vorsieht, müsste der Umweg über eine oHG laufen. Leider gibt meine Literatur nicht viel her, deshalb würde mich interessieren, wie ihr das gemacht habt, also GbR - oHG - UG (bei mir wäre das GmbH).

Wenn aus der GbR die oHG gemacht wird, denke ich mal, finde ich wohl was, aber wie geht man danach dann weiter? Ziel ist ja die GmbH, also müsste ich dann weiter vorbereiten die Umwandlung von oHG in GmbH. Vielleicht finde ich da auch noch etwas zu, aber was muss beachtet werden? Wie viel Zeit muss dazwischen liegen? Oder kann das alles mehr oder weniger am selben Tag angemeldet werden?
...
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#5

20.03.2018, 12:43

Voraussetzung für die Transformation in eine oHG ist zunächst, dass die GbR ein Gewerbe betreibt.

Wenn die GbR ein Gewerbe betreibt wird sie nach §105 II HGB spätestens mit Eintragung ins HR kraft Gesetzes zur oHG.
Sofern Sie kein Gewerbe betreibt, kann sie nicht oHG werden.
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#6

20.03.2018, 13:18

Danke auch hier für die Antwort. Ich denke, ich warte wirklich erst einmal ab, was der Mandant mit dem Steuerberater bespricht.

Vielleicht verweisen wir dieses Mandat an einen Notar, der sich auf Gesellschaftsrecht spezialisiert hat. Ich habe echt Sorge, dass haftungsmäßig hier was passieren kann, denn bis aus der GbR die GmbH geworden ist, haften doch wohl alle noch privat... Eine Kollegin meint, etwas in der Art mal gehört zu haben.
Und leider gibt unsere Literatur und das Internet nicht allzu viel an Vorlagen her.
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Manfred Fisch
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#7

23.03.2018, 18:40

Die Gesellschafter sind doch eh in GbR alle Vollhafter, daran ändert der Wechsel in die oHG nichts. Dieser Wechsel bedarf keiner besonderen Form. Im Prinzip also nur "normale" oHG-Erstanmeldung an das Registergericht senden und einen Vertrag über die Umwandlung zimmern (wir a) b) und c) betreiben derzeit als Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter der Bezeichnung *** ein nicht im Handelsregister eingetragenes Unternehmen. Der Geschäftsbetrieb ist nunmehr nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichtet. Dementsprechend betreiben wir dieses Unternehmen ab dem *** nunmehr in der Rechtsform einer offenen Handelsgesellschaft unter der Firma *** oHG.

Danach dann die Umwandlung von oHG in GmbH. Muster findest du bspw. im Münchener Vertragshandbuch Gesellschaftsrecht oder im Widmann/Mayer.

Ich halte aber die Einbringungsvariante für die bessere (also Sachgründung der GmbH). Auch Kostenmäßig macht es keinen Unterschied, denn die Umwandlung der oHG ist der Sache nach auch nichts anderes als eine Sachgründung. Das UmwG erklärt die entsprechenden Sachgründungsvorschriften der GmbH nämlich für anwendbar.
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#8

26.03.2018, 09:44

Vielen Dank, Manfred Fisch, für deinen Formulierungsvorschlag. Bin erleichtert, dass das nicht so kompliziert gesehen werden muss.

Werde dann mal schauen, was der Steuerberater dem Mandanten vorschlägt, hört sich aber schon mal gut an.
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