Forderung der Kosten wenn der eigene Mandant-GbH geloescht i

Alles zur GmbH, UG, KG, AG, OHG, GbR, VR etc.
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Toffi
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#1

29.06.2017, 13:45

Es soll heissen GmbH (hab mich vertippt)
Hallo zusammen, ich bin zum ersten Mal im Forum und brauche Hilfe.
Ich bin kroatische (nach EuRaG „europaeische Rechtsanwaeltin“ und habe oft mit den Faellen zu tun die IPR betreffen etc. aber in der folgenden Sache geht es teilweise ums HR, da brauche ich Euere Hilfe.
Mein vorheriges Arbeitgeber, eine RA Kanzlei in Kroatien hat ueber mehrere Jahre eine deutsche Firma vertreten und letztendlich in 2013 vor dem Obersten Gerichtshof in Zagreb ein fuer den eigenen Mandanten positives Urteil erwirkt. Der Mandant- die GmbH in Deutschland war bereits 2012 aufgeloest worden. Ob der damalige Liquidator vor der Rechtsstreit in Kroatien gewusst hat oder nicht kann ich nicht sagen, da die RA Kanzlei in Kroatien den Kontakt zu dm vormaligen Geschaeftsfuehrer pflegte der 2012 verstorben war und danach keinen Kontakt zur GmbH mehr hatte. Letztendlich haben wird den Kontakt zum Liquidator erstellt und berichtet dass nach dem Urteil ca. 140.000 Eur and die bereits geloeschte GmbH bezahlt werden sollten, die Gegenpartei die verloren hat muesste die Summe bezahlen. Uns geht es natuerlich um die Kosten der Kanzlei die wir nicht im eigenen Namen von der Gegenseite einklagen koennen.
Der Liquidator der deutschen Firma stellt sich taub. Was kann man machen, und kann man da irgendwas machen.???
Danke im Voraus
Toffi
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Manfred Fisch
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#2

05.07.2017, 09:54

Da die deutsche GmbH nicht vermögenslos ist, ist die Liquidation nicht beendet, folglich ist die Löschung unrichtig. Es empfiehlt sich daher, bei AG einen Antrag auf Bestellung eines Nachtragsliquidators zu stellen.
Toffi
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#3

15.07.2017, 01:33

Hallo Manfred!
Herzlichen DAnk fuer die Antwort, es hat mir sehr geholfen.
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